Europapolitik

EuGH zu Polen und Ungarn: Umstrittene Gesetze sind unvereinbar mit EU-Recht

Der EuGH erklärte als entscheidende Instanz zwei Gesetze in Polen und Ungarn als nicht vereinbar mit EU-Recht.
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Im Streit zwischen der EU sowie Polen und Ungarn um die Vereinbarkeit von umstrittenen Gesetzen mit dem gemeinsamen Recht der EU urteilte nun der EuGH. Demnach seien bestimmte Kompetenzen des Justizministers in Polen nicht EU-rechtskonform. Ebenso ein Gesetz in Ungarn, das Flüchtlingshelfer kriminalisiert.

Warschau, Luxemburg – Im Streit zwischen der EU und den beiden östlichen EU-Staaten Ungarn und Polen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwei mit Spannung erwartete Urteile gefällt.

Der Europäische Gerichtshof erklärte darin erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig. Die Richter urteilten am Dienstag, dass es gegen EU-Recht verstoße, dass der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an höhere Strafgerichte abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne.

Die Regelung führe dazu, dass die abgeordneten Richter während der Dauer der Abordnung nicht über die Garantien und die Unabhängigkeit verfügen, über die ein Richter in einem Rechtsstaat normalerweise verfügen müsse, teilte der EuGH mit. Nach dem Urteil ist es demnach nicht ausgeschlossen, dass die Regelung als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt wird.

Zwangsgeld von einer Million Euro pro Tag

Erst im Oktober hatte der EuGH Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt, weil es ein früheres Urteil zu umstrittenen Justizreformen nicht umgesetzt hat. Konkret ging es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

Der Umgang von Polens nationalkonservativer PiS-Regierung mit dem Justizsystem des Landes steht schon seit Jahren heftig in der Kritik. Die Regierung in Warschau und besonders Justizminister Zbigniew Ziobro signalisieren bisher allerdings in den entscheidenden Punkten kein Einlenken.

Ziobro ist auch Architekt der Justizreformen. Innerhalb der nationalkonservativen PiS-Regierung von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat er sich als antieuropäischer, rechter Hardliner profiliert. Er argumentiert, seine Reformen seien nötig, um das polnische Justizsystem leistungsfähiger zu machen und es zudem von Richtern zu befreien, die noch im Kommunismus geprägt wurden.

"Stop-Soros-Gesetz" soll Asylanträge erschweren

Auch die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Ein entsprechendes Gesetz der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter ebenso am Dienstag in Luxemburg.

Konkret geht es um das sogenannte "Stop-Soros-Gesetz", das die rechtsnationale Regierung von Viktor Orban 2018 eingeführt hatte. Das Gesetz kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von NGOs, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien nicht schutzberechtigt sind.

Die Bezeichnung "Stop Soros" bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen.

Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen. Orban fährt einen strikten Anti-Migrations-Kurs. Grundlegende Teile seiner Asyl- und Migrationspolitik befand der EuGH bereits als rechtswidrig. (TT.com, APA, dpa)