Tirol

Keine Anklage in der „Causa Ischgl“: Justiz stellt Verfahren ein

Nach 20 Monaten wurde unter den Strafakt „Ischgl“ ein Schlussstrich gezogen. Aber Schnee von gestern ist die Causa Ischgl immer noch nicht.
© Thomas Böhm

Die „Causa Ischgl" findet juristisch wohl kein ausgedehntes Nachspiel. Wie die Staatsanwaltschaft bekannt gab, wurden die Ermittlungen eingestellt. Aus den Beschuldigten spricht Erleichterung.

Von Peter Nindler und Reinhard Fellner

Innsbruck – Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Ermittlungen gegen Landesamtsdirektor Herbert Forster, den Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß, den Ischgler BM Werner Kurz sowie zwei weitere Behördenmitarbeiter zur Corona-Ausbreitung in dem bekannten Skiort im März 2020 eingestellt. Es gebe keine Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte, begründete die Anklagebehörde ihr Vorgehen. Aus den Beschuldigten spricht Erleichterung.

Was die Maßnahmen in den Krisenstäben betrifft, hat die im Vorjahr eingesetzte Expertenkommission politische Fehleinschätzungen auf allen Ebenen kritisiert. Rechtsanwalt Hubert Stanglechner, der Maaß und einen weiteren BH-Mitarbeiter vertritt, verweist darauf, dass von Anfang an mit äußerster Kraftanstrengung und zeitnah daran gearbeitet worden sei, die sich täglich, ja teilweise stündlich ändernde Situation zu bewältigen: „In dieser Situation trafen meine Mandanten die absolut falschen Vorwürfe sehr schwer, dass sie auf erkennbare Gefahren zu spät oder gar nicht reagiert hätten oder gar etwas vertuschen wollten. Meine Mandanten sind sehr froh, dass alle übereinstimmend zum Ergebnis kamen, dass sie keine Schuld trifft.“

BM Kurz ist ebenfalls froh darüber, dass sich die im Expertenbericht erhobenen Vorwürfe wegen der verspäteten Kundmachung der Skigebietsschließung nicht bestätigt hätten. „Nicht nur mir fällt ein Stein vom Herzen, sondern auch meiner Familie.“ Für die Ischgler sei das ebenfalls ein wichtiges Signal.

📽️ Video | Ermittlungen in Ischgl-Causa eingestellt

„Strafrechtliche Ermittlungen waren schon sehr belastend“

Erleichterung auch bei Herbert Forster: „Ich bin froh, dass das Verfahren gegen alle eingestellt wurde. Wir haben uns damals Tag und Nacht bemüht, um die Situation zu bewältigen. Weil es auch Todesopfer infolge von Ansteckungen in Ischgl gegeben hat, waren die strafrechtlichen Ermittlungen schon sehr belastend.“

Das Land, so Forster, habe sämtliche Ermittlungsschritte bestmöglich unterstützt und stets großes Interesse bekundet, alle Entwicklungen nochmals zu evaluieren und auf den Prüfstand zu stellen. „Dabei geht es darum, aus Fehlern zu lernen. Die Pandemie war für alle eine neue Herausforderung und ist es noch.“ Das Land Tirol zeigte sich ebenfalls froh darüber, dass die umfangreichen Prüfungen vonseiten der Staatsanwaltschaft nun alle im Raum stehenden Vorwürfe aufklären konnten und alle Ermittlungen eingestellt wurden.

„Die Entscheidungen mussten der besonderen Dynamik des Pandemiegeschehens sehr rasch angepasst werden. Es mussten auch zahlreiche freiheitsbeschränkende Maßnahmen erlassen werden, die bis dahin nicht vorstellbar waren. Stets war dabei auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu bewerten“, erklärte Rechtsanwalt Hubert Stanglechner im Namen von BH Markus Maaß und eines weiteren Mitarbeiters der BH Landeck. Die Staatsanwaltschaft habe diese Vorwürfe sehr gründlich untersucht. In dieselbe Kerbe schlägt Ischgls Ortschef Werner Kurz: Er habe alles versucht, um die richtigen Schritte zu setzen.

Keine Beweise für Vertuschung

Das Ermittlungsverfahren zu Ischgl umfasst 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial. Um die Abläufe nachvollziehen und bewerten zu können, wurden 27 Personen durch die Staatsanwaltschaft vernommen und auch die Erkenntnisse der vom Land Tirol eingesetzten Experten-Kommission wurden berücksichtigt.

Die Staatsanwaltschaft gelangt insgesamt zur Auffassung, es gebe keine Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte. Weitere Begründungen der Anklagebehörde:

  • Es wurde nicht festgestellt, dass Maßnahmen aus wirtschaftlichen Interessen hintangehalten worden seien. Dass das Ansteckungsrisiko von Tourismusverbänden, Gemeinden, Land Tirol und Tirol Werbung als „gering“ bezeichnet wurde, habe den „damaligen Kenntnisstand“ wiedergegeben. Die Behörde verwies hier auf Einschätzungen des deutschen Robert-Koch-Institutes.
  • Der vielfach getätigte Vorwurf der „Vertuschung“ erhärtete sich laut Einstellungsbegründung nicht. Vielmehr sei auf „sämtliche Hinweise reagiert“ und auch in Presseaussendungen kommuniziert worden.
  • Ebenfalls nicht strafrechtlich fassbar – trotz festgestellter Kommunikations- und Informationsfehler – seien die teils chaotischen Zustände bei der Abreise aus dem Paznaun.

Einstellungsbegründung veröffentlicht: Zur näheren Information wurde die anonymisierte Einstellungsbegründung in der Ediktsdatei der Justiz veröffentlicht ▶️ hier.

Verwandte Themen