Mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung gefordert
Keine Parteistellung, keine Akteneinsicht: Zum Beitrag über Schwarzbauten und kaum reparable alte Fehler einer Baubehörde vergangene Woche nimmt der Innsbrucker Rechtsanwalt Michael E. Sallinger Stellung.
Innsbruck – Keine Parteistellung, keine Akteneinsicht: Zum Beitrag über Schwarzbauten und kaum reparable alte Fehler einer Baubehörde vergangene Woche nimmt der Innsbrucker Rechtsanwalt Michael E. Sallinger Stellung. Er kann mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung vieles abgewinnen: „Es gibt durchaus Bedarf, bestimmte Informationen zugänglich zu machen. Jede dahingehende Rechtsentwicklung ist zu begrüßen.“ So wie das Grundbuch ein öffentliches Register sei, in das jeder einsehen kann, könnte das zum Beispiel auch für den elektronischen Verwaltungsakt oder ein „längst erforderliches“ Register öffentlich-rechtlicher Eigenschaften, etwa von Grundstücken, gelten. „Für diese Ideen im Sinne einer offenen Gesellschaft bin ich Feuer und Flamme“, sagt der auch auf Verwaltungsrecht spezialisierte Jurist über Auskunftsrechte und Datenzugang.
Allerdings müsse unterschieden werden: „Daten allgemeinen Interesses gebühren jedermann, personenbezogene und verfahrensbezogene Daten jedoch nur dem, dessen Sphäre davon rechtlich betroffen ist, zum Beispiel weil ihm das Gesetz eine Parteistellung einräumt oder weil eigene Rechte unmittelbar berührt und vielleicht auch verletzt sind. In diesen Fällen hätten die Betreffenden natürlich ein Anrecht auf Information.“
Allzu häufig würden sich allerdings Bürger zu „Sheriffs“ aufschwingen, meint Sallinger. „Manchen geht es nicht um Transparenz, sondern um Genugtuung und persönliche Interessen. Man sollte das Kind aber nicht mit dem Bade ausschütten, das wirkliche Leben ist komplex.“ Es gebe jedenfalls kein allgemeines Recht des Einzelnen auf Einhaltung aller Gesetze. (ms)