Lockdown sorgt für Zwist bei den Sozialpartnern
Branchenvertreter fordern beim Lockdown Gleichbehandlung aller. Die Öffnung des Handels am Sonntag, den 19. Dezember, wird allgemein begrüßt.
Wien – Die Lockdown-Regeln sorgen für Zwist bei den Interessenverbänden. Nachdem Walter Veit, Vizepräsident der Hoteliervereinigung (ÖHV), kürzlich gemeint hatte, man werde die Hotellerie „so richtig kennen lernen“, sollte der Handel aufsperren dürfen, die Tourismusbetriebe aber nicht, meldeten sich gestern die Sport- und Freizeitbetriebe zu Wort. „Eine Benachteiligung gegenüber anderen Branchen in der Öffnungsphase muss diesmal unbedingt verhindert werden“, so Fachverbandsobfrau Astrid Legner. Eine Verlängerung des Lockdowns wäre für viele Betriebe „wirtschaftlich nicht zu stemmen“.
Schon zu Beginn des vierten Lockdowns hatte der Handel vor einer Ungleichbehandlung gewarnt. WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik verwies auf die Praxis einiger Lebensmittelketten, auch Ware des nicht täglichen Bedarfs wie Kinderspielzeug oder Blumenerde anzubieten, während Spielzeuggeschäfte und Baumärkte zu haben müssen. Speziell die Tatsache, dass heuer der traditionell starke Einkaufstag am 8. Dezember ausfällt, während Supermärkte und Drogerieketten auch an diesem Feiertag grundsätzlich von 10 bis 18 Uhr offen haben dürfen, ist den Branchenvertretern ein Dorn im Auge.
Die von den Sozialpartnern vereinbarte erstmalige Öffnung am letzten Sonntag vor Weihnachten (19. Dezember) sorgt von vielen Seiten für Zuspruch. Die Ausnahmeregelung für den 19. Dezember gilt nicht für Supermärkte und Drogerien. „Mit dieser Sonderlösung könnte es gelingen, den wirtschaftlichen Schaden für den österreichischen Handel einzugrenzen“, so Trefelik. Martin Müllauer, Vorsitzender des Wirtschaftsbereichs Handel in der Gewerkschaft GPA, meinte, dass die Vereinbarung wichtig, aber kein Türöffner für die generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten sein solle. Auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck begrüßt die Einigung und hat die Landeshauptleute gebeten, die dafür nötigen Verordnungen zu erlassen.
Kritik übt laut die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) der Diözese St. Pölten. Der heilige Sonntag dürfe auf keinen Fall dem „quasi heiligen Vollzug“ des Kaufens und Verkaufens geopfert werden. (APA, TT)