Tirol

Abschussgenehmigung von Wolf 118MATK an Behörde zurückverwiesen

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Die von der Behörde vorgenommene zeitliche und örtliche Eingrenzung würde nicht ausreichen, um den Wolf eindeutig zu identifizieren.

Innsbruck – Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid, mit dem der Wolf mit der Bezeichnung 118MATK in zehn Tiroler Jagdteilgebieten für einen Zeitraum von 60 Tagen von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen wird, behoben und zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen. Das teilte das Land am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Bereits vor drei Wochen hatte das Landesverwaltungsgericht entschieden, dass der bereits zum Abschuss freigegebene Wolf vorerst nicht mehr entnommen werden darf.

„Ob die Abschussgenehmigung mit dem EU-Recht vereinbar ist, hat das Landesverwaltungsgericht leider nicht beurteilt. Eine Sachentscheidung wäre aber wichtig, daher wollen wir die Angelegenheit einmal durch alle Instanzen ausjudizieren", wird LHStv Josef Geisler zitiert. "Für diesen Wolf, der 59 Schafe getötet hat, wird die mit 26. Dezember endende Abschussgenehmigung nicht mehr rechtskräftig."

Zeitliche und örtliche Eingrenzung reicht nicht aus

Begründet wird der Beschluss des Landesverwaltungsgerichts im Wesentlichen damit, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Gebiet ein anderer Wolf als jener mit der Bezeichnung 118MATK aufhält. Die von der Behörde vorgenommene zeitliche und örtliche Eingrenzung würde nicht ausreichen. Es hätten weitere Ermittlungsschritte erfolgen müssen, um die Wahrscheinlichkeit der Entnahme des „richtigen“ Wolfes zu erhöhen.

„Wir sind den Empfehlungen des Fachkuratoriums gefolgt. Wir haben den Bereich, in dem die Abschussgenehmigung gilt, auf jenes Gebiet beschränkt, in dem dieser Wolf genetisch nachgewiesen wurde. Dass gerade dieses Tier im unmittelbar angrenzenden Pfaffenhofen nach Bescheiderlassung nachweislich noch weitere sechs Schafe gerissen hat, wird nun vom Gericht als Beweis gesehen, dass sich der Wolf nicht mehr dort aufhält. Für mich ist das sogar eine Bestätigung, dass das Gebiet richtig gewählt wurde. Wir sind in der Natur. Es ist klar, dass Tiere sich bewegen“, so Geisler. Zudem liegen keine Hinweise vor, dass sich ein anderer Wolf in diesem Gebiet aufhält. (TT.com)

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