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Hausverwaltungen und die Pflicht, vorauszuschauen
Es wird empfohlen, rechtzeitig vorzusorgen, damit bei umfassenderen Erhaltungsarbeiten keine einmaligen Sonderzahlungen fällig werden.
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Immobiliensachverständiger Daniel Köll erinnert Hausverwaltungen an eine oft vergessene Aufgabe: Wohnungseigentümer haben das Recht auf eine ausführliche Vorausschau.
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