Mitbewohner mit Messer bedroht: 16-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt
Innsbruck – „Komm raus, du Hurensohn, ich stech’ dich ab.“ Das rief ein 16-jähriger Innsbrucker, als er Anfang Juli bei einem Streit mit einem Messer ins Zimmer seines Gegners eindringen wollte. Wut und Klinge trafen zwar nur die Tür, dennoch wertete der Staatsanwalt die wüste Attacke in Verbindung mit der ebenso wüsten Drohung am Montag am Landesgericht als Mordversuch. Die acht Geschworenen sahen das auch so und sprachen den Angeklagten einstimmig schuldig. Das Urteil: fünf Jahre Haft, davon aber 40 Monate bedingt (nicht rechtskräftig).
Für den jugendlichen Angeklagten der Tiefpunkt eines Lebens, das schon bisher fast nur aus Schatten und kaum Licht bestand. Er war gerade einmal sechs Jahre alt, als ihn das Jugendamt der angeblich nicht erziehungsfähigen Mutter abnahm und in eine Betreuungseinrichtung steckte. Aber auch dort ging’s nicht nach oben – der Bub brach die Schule ab, nahm Drogen und wurde erstmals straffällig.
Am 1. Juli lebte der mittlerweile 16-Jährige noch immer mit anderen Jugendlichen in einer betreuten Wohngemeinschaft. Es sollte der letzte Tag in der WG werden. Ein Tag, an dem der Innsbrucker frustriert zu Hause saß und Benzos (Drogen; Anm.) schluckte – seine Mitbewohner waren feiern. Als sie spätabends zurückkehrten, brach ein Streit aus. Zunächst war’s eine Diskussion zwischen dem Angeklagten und einem Mitbewohner (17), in deren Verlauf „mein Mandant gedemütigt und vor den anderen als Loser abgestempelt wurde“, warb sein Anwalt um Verständnis. Schließlich wollte der Ältere den nunmehr Beschuldigten in dessen Zimmer stoßen. Als dieser sich wehrte, erhielt er mehrere Schläge ins Gesicht, sodass sich die „Zahnspange in sein Zahnfleisch bohrte“, so der Anwalt weiter. Nun geriet die Situation trotz Anwesenheit einer Betreuerin endgültig außer Kontrolle: Der Gedemütigte holte ein Küchenmesser und stach blindwütig auf die Tür ein, hinter der sich der 17-Jährige und weitere Mitbewohner verschanzten. Die Wucht war so groß, dass die Klinge das Holz durchstieß und nur knapp die Hand einer Jugendlichen verfehlte. Wenig später standen Polizeibeamte in der Wohnung. Ihnen erzählte der 16-Jährige, dass er dem Mitbewohner in den Kopf stechen wollte. Vor Gericht bestritt der Angeklagte allerdings die Mordabsicht: „Ich wollte mir nur Respekt verschaffen.“ (tom)