Tirol

VSV brachte Fortsetzungsantrag in „Causa Ischgl" ein

(Symbolfoto)
© Thomas Böhm

Der Verbraucherschutzverein will eine Sachverhaltsdarstellung gegen Kurz, Anschober, Platter und Co. einbringen. „Damit auch die Rolle des Bundes bei dem Ischgl-Chaos untersucht wird", sagt VSV-Obmann Peter Kolba.

Ischgl – Nachdem die Staatsanwaltschaft Innsbruck Ende November bekanntgegeben hatte, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen fünf Beschuldigte in der Causa Ischgl einzustellen, will es der Verbraucherschutzverein (VSV) offenbar nicht dabei bewenden lassen. Er stellte bei der Anklagebehörde einen Fortsetzungsantrag und beantragte zudem weitere Erhebungen - unter anderem gegen Tirols LH Günther Platter (ÖVP).

Zudem wolle man in Wien eine Sachverhaltsdarstellung gegen Platter, Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), den früheren Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und den jetzigen Bundeskanzler und damaligen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) einbringen, kündigte VSV-Obmann Peter Kolba in einer Aussendung am Donnerstag an. "Damit auch die Rolle des Bundes bei dem Ischgl-Chaos untersucht wird", so Kolba. Man lasse nicht zu, dass "die Justiz versucht, diesen Skandal zu vernebeln und damit das Signal aussendet, dass Amtsträger Narrenfreiheit haben".

"Gesetz verletzt bzw. unrichtig angewendet"

Den Fortsetzungsantrag auf weitere Ermittlungen begründete der VSV in seinem Schriftsatz unter anderem damit, dass die Staatswaltschaft durch ihre Entscheidung, das Verfahren einzustellen, "das Gesetz verletzt bzw. unrichtig angewendet" habe. Weitere Erhebungen wurden neben Platter unter anderem gegen den ehemaligen Obmann des Tourismusverbandes Paznaun-Ischgl, seinen Nachfolger, den TVB-Geschäftsführer und den Landessanitätsdirektor beantragt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Einstellung nach langen Ermittlungen damit begründet, dass es keine Beweise dafür gebe, "dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte". Das Ermittlungsergebnis der Anklagebehörde - das bereits Ende Mai 2021 feststand - sei auch durch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, das Justizministerium und vom Weisungsrat geprüft worden. Im Verfahren wurden fünf Personen als Beschuldigte geführt. Dem Vernehmen nach handelte es sich dabei um Landesamtsdirektor Herbert Forster, den Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß, den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz sowie zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft.

Der vielfach getätigte Vorwurf der "Vertuschung" erhärtete sich laut Einstellungsbegründung nicht. Vielmehr sei auf "sämtliche Hinweise reagiert" und auch in Presseaussendungen kommuniziert worden. "Eine derartige 'Vertuschung' wäre unter Berücksichtigung des oben dargestellten Ablaufs (Anzeigepflicht, Test durch 'Screening Team' oder Amtsarzt) auch kaum möglich gewesen", hatte es seitens der Anklagebehörde geheißen.

In Ischgl war es zu Beginn der Pandemie zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 gekommen. Die ersten Fälle wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt. (APA)

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