Mordversuch in Innsbruck: Flüchtiger in Untersuchungshaft
Nach dem Messerstich auf einen Landsmann im September konnte ein Somalier in Bayern gefasst werden. Er wurde nach Tirol ausgeliefert.
Anfang September löste ein Messerstich auf einen 34-jährigen Somalier am Rande des Innsbrucker Schusterbergwegs eine Alarmfahndung aus. Gegen 21.30 Uhr hatten Passanten den Schwerverletzten gefunden. Wie sich herausstellte, wies er eine Stichverletzung im Bauch auf und musste notoperiert werden. Tage später sagte das Opfer aus, dass es von zwei Landsmännern (35, 24) auf einen Parkplatz gelockt und dort niedergestochen worden sei. Den 35-Jährigen konnte die Innsbrucker Polizei dann schon vier Tage nach der Bluttat festnehmen. Auch er bestätigte, dass der flüchtige 24-Jährige den Messerstich gegen 34-Jährigen gesetzt habe.
Dann im November eine Polizeikontrolle in einem Zug nach München. Beamte waren auf einen Somalier gestoßen, der sich ohne Ausweis in der Zugtoilette verschanzt hatte. Die Fingerabdrücke zeigten den Polizisten dann später, dass sie einen dicken Fisch an Land gezogen hatten – der 24-Jährige war mittlerweile von der Innsbrucker Staatsanwaltschaft per Europäischem Haftbefehl wegen Verdachts des Mordversuchs gesucht worden.
Vor Tagen ging es wieder zurück nach Tirol – und dort direkt in die Justizanstalt. Staatsanwalt Hansjörg Mayr auf Anfrage der TT: „Nach Anhörung wurde gestern Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts des Mordversuchs verhängt.“
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Eine Anklage, die am Landesgericht wohl nur einmal im Jahrzehnt erhoben wird, war gestern Prozessthema. So war ein 21-jähriger Tiroler wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person angeklagt. Das Opfer war sein jüngerer Bruder. Ausgangspunkt des sexuellen Übergriffs war ausgerechnet die wahrhaft berauschende Geburtstagsfeier einer Schwester.
Bis in die frühen Morgenstunden hatte man sich mit 12 Gästen mit einem Trinkspiel unterhalten. Zu viel des Alkohols für den Jüngsten, der sich erst übergeben und dann volltrunken ins Bett legen musste. Familienmitglieder sahen nach dem Burschen im Schlafzimmer – zuletzt dessen 21-jähriger Bruder. Als die Schwester später einen Blick in das Zimmer warf, sah sie jedoch beide Brüder entblößt. Der 21-Jährige hatte laut Zeugen noch schnell seine Jogginghose wieder zugeschnürt, aber gleichzeitig jeglichen Übergriff geleugnet.
Vor dem Schöffensenat betonte der Angeklagte gestern nochmals, dass er so einen Übergriff am eigenen Bruder ausschließen könne, aber ihm an den Morgen auch jegliche Erinnerung fehle. Ein Gutachten der Gerichtsmedizin bestätigte jedoch über DNA-Proben den Verdacht, auch wenn die Verteidigung noch alternative Übertragungsmöglichkeiten – beispielsweise über gemeinsam benützte Handtücher – letztmalig ins Spiel brachte. Forensikerin Petra Hatzer-Grubwieser: „Die DNA-Merkmalmuster des Angeklagten sind an gewissen Körperstellen teilweise dominanter als die des Opfers. Durch intensives Betasten oder feuchte Handtücher ist das nicht erklärbar.“ Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger zu den Schöffen: „Bei Sexualdelikten schauen viele gerne weg. Diesen Luxus können Sie sich nicht leisten.“
Der Senat würdigte die Beweise und kam zu einem Schuldspruch. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft blieb das Gericht mit acht Monaten bedingter Haft (nicht rechtskräftig) für den Unbescholtenen aber an der Strafuntergrenze. Dem Senat erschien die kriminelle Energie bei der Tat denkbar gering. (fell)