Causa Meinl

WKStA klagt Karl-Heinz Grasser wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe an

Im Dezember 2020 wurde Karl-Heinz Grasser bereits in der Causa Buwog in erster Instanz nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand ihn in den Anklagepunkten Untreue, illegale Geschenkannahme und Beweismittelfälschung für schuldig. Seine Anwälte kündigten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof an.
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