Analyse
TT-Analyse: Öffentliche Sicherheit kann Datenschutz relativieren
Im Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Zum Schutz des einzelnen Bürgers regelt sie den Zugriff, die Verarbeitung und die Speicherung von personenbezogenen Daten im Sinne von Grundsätzen wie der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz oder Zweckbindung. Kein anderes politisches System schützt seine Bürger so weitreichend vor Datenmissbrauch.