Familien profitieren am meisten von der Steuerreform
Bis zu 2200 Euro Entlastung. Auch die Selbstständigen und die Landwirte zählen zu den Gewinnern der heuer in Kraft tretenden Reform.
Wien – Von der ökosozialen Steuerreform, die heuer in Kraft tritt, profitieren am stärkten Familien und Selbstständige. Zu den Nutznießern zählen auch die Bauern. Je nach Einkommen und Familienstatus kann die Entlastung pro Person im kommenden Jahr bis zu 2200 Euro betragen, rechnet der Budgetdienst des Parlaments vor. Insgesamt beträgt das Entlastungsvolumen der Maßnahmen im Jahr 2022 rund 2,5 Mrd. und steigt bis 2025 auf rund 5,6 Mrd. Euro an. Ein wesentlicher Teil entfällt auf die Senkung des Einkommensteuertarifs.
Nachdem der Grenzsteuersatz für die erste Tarifstufe bereits ab 2020 auf 20 Prozent gesenkt wurde, werden nunmehr auch die Grenzsteuersätze für die zweite und die dritte Tarifstufe schrittweise auf 30 bzw. 40 Prozent gesenkt werden. Dadurch kommt es zu einer jährlichen Entlastung von bis zu 1230 Euro pro Person. Für Selbstständige und Landwirte soll darüber hinaus der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag erhöht werden.
Die Entlastung niedriger Einkommen soll bei den Arbeitnehmern und Pensionisten durch eine Erhöhung der Negativsteuer bzw. des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag und des Pensionistenabsetzbetrages erreicht werden und nicht wie ursprünglich geplant durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge). Durch diese Maßnahmen kommt es zu einer jährlichen Entlastung von bis zu 250 Euro. Bei den Selbstständigen und Landwirten werden niedrige Einkommen durch eine gestaffelte Senkung der KV-Beiträge um bis zu 324 Euro jährlich entlastet werden.
Haushalte mit Kindern werden zusätzlich durch eine schrittweise Erhöhung der Absetzbeträge für den Familienbonus auf 2000 Euro für Kinder unter 18 Jahren bzw. auf 650 Euro für Kinder in Ausbildung ab 18 Jahren sowie durch eine schrittweise Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 450 Euro entlastet. Darüber hinaus sollen beim Kindermehrbetrag die Anspruchsvoraussetzungen deutlich breiter gefasst werden.
Bei einem Teil der Haushalte ohne Kinder kann es im Betrachtungszeitraum durchaus zu einer steuerlichen Mehrbelastung durch die Kalte Progression kommen. (APA)
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