TT-Ombudsmann

Aufklärungs-Versäumnis: Böses Erwachen für zu früh „Geboosterte“

Eine Unterschreitung des Mindestabstands von mindestens 120 Tagen zwischen zweiter und dritter Corona-Impfung ist laut dem Nationalen Impfgremium nicht nur „aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll“, sie hat auch bürokratische Auswirkungen.
© Böhm

Viele sind den Empfehlungen, sich ein drittes Mal impfen zu lassen, nachgekommen. Doch wer damit zu früh dran war, für den gab’s ein böses Erwachen – kein 3/3 im Impfpass. Schuld haben laut Ministerium die Länder.