Matura: Erlass bringt auch Änderungen bei Mathe
Ab dem heurigen Matura-Haupttermin im Mai sind Kompetenzen im Bereich Konfidenzintervalle, Normalapproximation und Differenzengleichungen nicht mehr prüfungsrelevant, heißt es im Erlass.
Wien – Am Dienstag haben an manchen Schulen Maturantinnen und Maturanten gegen die Rückkehr zur verpflichtenden mündlichen Reifeprüfung protestiert. Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) hielt aber an seinem Plan fest und verwies auf zahlreiche Erleichterungen – diese sind in einem Erlass festgehalten. Unter anderem gibt es auch Änderungen bei der Mathe-Zentralmatura: An den AHS werden bestimmte Stoffgebiete gestrichen.
Ab dem heurigen Matura-Haupttermin im Mai sind Kompetenzen im Bereich Konfidenzintervalle, Normalapproximation und Differenzengleichungen nicht mehr prüfungsrelevant, heißt es im Erlass. Außerdem werden die im Vorjahr eingeführten Erleichterungen wie die Gesamtverrechnung aller Punkte, die leichter verständlichen Aufgaben im zweiten Prüfungsteil, die Einführung halber Punkte bei manchen Aufgaben sowie die „Best-Of-Wertung" (bei drei Aufgaben zählen nur jene beiden, wo die meisten Punkte erreicht wurden, Anm.) beibehalten.
Für alle Fächer gilt bei den schriftlichen Prüfungen: Die Arbeitszeit wird um eine Stunde verlängert. Außerdem gibt es einen Ersatztermin, wenn die Klausur in einem Fach wegen Krankheit (auch ohne Corona-Bezug) oder eines positiven Corona-Tests bzw. Quarantäne verpasst wurde. Die Ersatztermine beginnen am 16. Mai (Latein/Griechisch) und finden gestaffelt bis 25. Mai (Italienisch) statt. Alternativ kann man die Prüfung auch beim nächsten Maturatermin machen, ohne deshalb einen Antritt zu verlieren.
Bei mündlicher Matura vermittelte Lehrinhalte zu berücksichtigen
Eine ähnliche Regelung gibt es auch für die mündliche Matura. Außerdem darf dort an AHS maximal ein Drittel der Themenbereiche gestrichen werden, wenn sie im Unterricht nicht ausreichend behandelt wurden (an BHS ist keine konkrete Zahl an Themenbereichen vorgegeben, Anm.) . Bei der Ausarbeitung der Aufgabenstellungen innerhalb der Themenbereiche sind auch die vermittelten Lehrinhalte zu berücksichtigen. Was pandemiebedingt nicht ausreichend durchgenommen wurde, darf nicht Teil einer Aufgabe sein.
Auch heuer wird wieder sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Matura die Prüfungsnote mit der Note des Abschlusszeugnis verrechnet. Im Maturazeugnis steht dann die so ermittelte Gesamtnote – liegt man genau zwischen zwei Noten, zählt die Prüfungsnote stärker. Ein Vierer auf die Prüfung und ein Zweier im Abschlusszeugnis ergibt also einen Dreier, ein Zweier bei der Prüfung und ein Dreier im Zeugnis einen Zweier.
Abgabefrist für Vorwissenschaftliche Arbeit verlängert
Verlängert wurde die Abgabefrist für die Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) an den AHS. Statt am Ende der ersten Schulwoche des zweiten Semesters ist sie erst eine Woche später zu übergeben.
Im Erlass geregelt wird auch die Maturaphase selbst. Ab der vorletzten Woche des Unterrichtsjahres bis zum Beginn der schriftlichen Matura gelten für die Maturanten die Regelungen der Sicherheitsphase: In die Schule darf also nur, wer sich mindestens dreimal die Woche testet. Für die Prüfungstage selbst gilt die 3G-Regel, auch zum Ergänzungsunterricht zur Vorbereitung auf die mündliche Matura darf man nur geimpft, genesen oder getestet. Zusätzlich dürfen die Direktoren in den fünf Tagen vor der schriftlichen Matura Distance Learning anordnen. (APA)