Tirol

Prozess um schweren Raub: Rolex-Räubern drohen 15 Jahre Haft

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei in Tirol und Bayern mündete in einem Fahndungserfolg. Ein brutales Räuberduo aus Rosenheim wurde ausgeliefert. Bei einem Schuldspruch beim bevorstehenden Prozess könnte der Grenzübertritt von längerer Dauer sein.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck – Anfang November erlebte ein Unterländer (32) ein blaues Wunder der anderen Art. In einer Bar war der Nachtschwärmer mit zwei Männern (20, 28) ins Gespräch gekommen, die sich aber schon bald mehr für seine Uhr – eine Rolex im Wert von 13.000 Euro – als für ihn selbst interessierten. So prüften sie schon während des Gesprächs die Uhr online auf Echtheit. Gegen vier Uhr zückte der Unterländer seine mit 200 Euro gefüllte Geldtasche, um zu zahlen. Hier reißt dann seine Erinnerung ab. Sie setzt erst wieder in einer Gasse ein. Dort war der 32-Jährige von dem Duo brutalst verprügelt und beraubt worden. Rolex, Geldtasche, Handy und sogar der Asthmaspray – alles weg.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei in Tirol und Bayern mündete dann in einem Fahndungserfolg. Neben der Auswertung von Videomaterial hatte sich das Duo auch ein wenig selbst überführt. So waren beide in der Nacht des Überfalls u. a. mit einer Security-Jacke auffällig gekleidet. Derart adjustiert präsentierte sich das Duo aus Rosenheim auch in den sozialen Medien.

So klickten die Handschellen und eine Auslieferung nach Österreich folgte. Bei einem Schuldspruch beim bevorstehenden Prozess könnte der Grenzübertritt übrigens von längerer Dauer sein. So bestätigte die Staatsanwaltschaft Innsbruck, dass die Anklage auf schweren Raub lautet. Das Opfer sei laut Staatsanwalt Hansjörg Mayr vor Abnahme der Uhr, der Geldtasche und des Handys nämlich gewürgt, getreten und geschlagen worden. Fünf bis fünfzehn Jahre Haft drohen dafür – für beide Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Rechtsanwalt Alfred Witzlsteiner vertritt das Raubopfer: „Es ist schon unglaublich, mit welcher Brutalität da vorgegangen wurde. Das Opfer ist noch immer traumatisiert. Nur gut, dass solche Leute dann auch noch breit in den sozialen Medien vertreten sind und somit über die Landesgrenzen ausgeforscht werden konnten.“ Laut RA Witzlsteiner resultieren aus Verletzungen und Schäden Forderungen im „fünfstelligen Bereich“.