Raserei tötete im Zillertal besten Freund: Zwei Jahre Gefängnis für 37-Jährigen
Schon einmal hatte der Unterländer jemanden zu Tode gefahren. Trotzdem fuhr er mit 253 km/h berauscht durch einen Tunnel – und verlor die Kontrolle.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Eines der krassesten Fehlverhalten im heimischen Straßenverkehr der letzten Jahre führte gestern am Landesgericht zu einer unbedingten Gefängnisstrafe. Wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt war ein Unterländer, der im Dezember 2020 eine öffentliche Straße zur Rennstrecke gemacht hatte. Als Rennwagen diente dabei der Firmenwagen – ein nagelneuer BMW mit 625 PS. Der beste Freund des 37-Jährigen war Beifahrer des mehrfach Berauschten. So war der Unterländer auf der Landstraße nämlich nicht nur dem Temporausch erlegen, sondern hatte bei der Fahrt auch noch 1,82 Promille Alkohol im Blut und dazu Kokain konsumiert. So ein Mix kann realitätsverzerrend wirken. Nicht anders ist es zu erklären, dass der Unterländer mit bis zu 253 km/h den zweispurigen Brandbergtunnel (Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h) im hinteren Zillertal passierte. Wie durch ein Wunder kam der Mann durch den Tunnel, verlor jedoch beim Verlassen der Röhre die Kontrolle über das Fahrzeug. Durch die Dynamik hob das Fahrzeug erst ab und flog über 50 Meter in ein gegenüberliegendes Bachbett. Der Lenker konnte sich aus dem am Dach liegenden Fahrzeug noch selbst befreien. Der nicht angeschnallte Beifahrer lag jedoch schwerst verletzt auf der Rückbank. Das Notsystem des Luxusfahrzeugs alarmierte von Deutschland aus die Tiroler Einsatzkräfte. Trotz der sofortigen notärztlichen Betreuung verstarb der Freund des Rasers später in der Klinik. Der junge Mann hinterlässt zwei Töchter. Vor Richterin Helga Moser machte der Unterländer geltend, dass er sich an die Zeit des Unfalls nicht mehr erinnern könne. Auch wollte er so letztlich nicht ausschließen, dass der Freund Lenker des Fahrzeugs gewesen war. Auch mögliche Suizidgedanken des Freunds wurden vor dessen Angehörigen ins Spiel gebracht.
Die überaus erfahrene Strafrichterin hielt sich jedoch minutiös an die vorliegenden Fakten und hatte auch alle Vorstrafakte des Mannes ausgehoben. Dieser hatte 2004 schon einmal einen Passanten zu Tode gefahren – und sich laut Richterin Moser damals erst nach Medienveröffentlichung am nächsten Tag gemeldet. So wie dieser, strafrechtlich bereits getilgte, Vorfall standen auch die übrigen Straftaten immer mit Alkohol in Verbindung.
Die Umstände des nunmehrigen Unfalls waren von der Datenbox des Wagens exakt aufgezeichnet und von BMW in München ausgewertet worden. Neben den Navidaten zeigte die Box auch die letzten Momente der Fahrt: „Erst haben Sie im Tunnel noch auf 253 km/h beschleunigt, dann, zwei Sekunden vor dem Unfall, waren es noch 220 km/h, als Aufprallgeschwindigkeit wurden 167 km/h dokumentiert“, so Richterin Moser aus dem Protokoll. Auch anhand der Polizeifotos direkt nach dem Unfall konnte der Getötete wohl nur unangeschnallt auf der rechten Seite gesessen sein: „Das schauen Sie sich an. Das erspare ich Ihnen nicht!“
An all das konnte oder wollte sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. Die Richterin argwöhnte: „Der Unfall ist ein Déjà-vu zum ersten tödlichen Unfall. Sie haben bislang immer alles abgestritten!“ Rechtsanwalt Albert Heiss vertritt die Hinterbliebenen: „Die Justiz hat nur die Sanktion zu lösen. Aber da hinten sitzen die Angehörigen des Toten. Da trifft die Verantwortung, dass man dem besten Freund sogar eine Suizidfahrt unterstellt, schon besonders!“ RA Heiss brachte darauf erst einmal Schadenersatzforderungen über 28.000 Euro ein. Der Angeklagte gestand sie ohne Schuldeingeständnis aus „moralischen Gründen“ zu. Auch der Unterhalt für die zwei hinterbliebenen Mädchen wird noch Thema werden. Die Verteidigung ortete indes lückenhafte Ermittlungen zu DNA-Spuren am Lenkrad und sah den Lenker schon gestraft genug: „Der Tote war sein Freund. Der Mandant wird ein Leben lang unter diesem Unfall leiden. Auch bedeuten Vorstrafen nicht automatisch Schuld!“
Das nicht rechtskräftige Urteil sah Richterin Moser dann spezial- und generalpräventiv. Von möglichen drei Jahren Haft ergingen zwei Jahre.
„Sie haben bislang über bedingte Strafen nie eine Sanktion richtig verspürt (Unfall 2004, vier Monate bedingte Haft). Für jemanden, der mit der Rechtsordnung aber so auf Kriegsfuß steht, benötigt es nun diese unbedingte Haftstrafe. Dass jemand mit so einem Vorleben weiter so alkoholisiert fährt – da verschlägt es einem doch die Sprache. Anstatt der psychologischen wäre bei Ihnen wohl erst eine Alkoholtherapie zielführender!“