Coronavirus

Tiroler Polizei entdeckte im letzten Jahr 69 gefälschte Corona-Zertifikate

Die Polizei wird weiterhin jedes Impfzertifikat genau auf seine Echtheit überprüfen.
© GERT EGGENBERGER

Um die Impfpflicht und 2G-Regeln zu umgehen, werden Fälscher immer dreister. Die Polizei weist darauf hin, dass Fälschungen von Zertifikaten jeder Art kein Kavaliersdelikt sind und zum Teil lange Haftstrafen drohen.

Innsbruck – Seit Beginn des Vorjahres deckte die Polizei in Tirol bisher 69 Fälle von gefälschten Covid 19-Zertifikaten aller Art (Impfpässe, Genesungs- und Testzertifikate, Maskenbefreiungsbestätigungen) auf. Dabei wurden beispielsweise gefälschte Zertifikate, die im Internet oder auch im Darknet angeboten werden, bestellt und verwendet. Als beliebte Vorgangsweise erwies sich auch, dass echte Dokumente verfälscht und dann von Personen verwendet wurden, für die diese Zertifikate nicht ausgestellt sind.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Änderung oder Fälschung des Gültigkeitszeitraumes auf einem Dokument eine Urkundenfälschung darstellt, die mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.

Fälscher immer dreister

Im vergangenen Jahr bekamen die Polizisten aber noch einiges mehr zu sehen: In einigen Fällen zeigten die kontrollierten Personen Maskenbefreiungsatteste vor, die Ärzte ausgestellt hatten, die nicht einmal zur Ausstellung befugt waren. Auch Atteste mit kopierten Stempeln oder Arzt-Unterschriften kamen den Beamten unter.

Vereinzelt kam es auch zu Versuchen, bei denen infizierte abgesonderte Personen sich unter einem anderen Namen testen lassen wollten, um dann ein Genesungszertifikat für eine nicht infizierte Person zu erlangen. Die Exekutive sieht außerdem eine Zunahme bei Fällen, in denen Impfskeptiker Gurgeltests von infizierten Personen machen lassen, um sich so einen Genesenen-Status zu erschleichen und auf diese Weise der Impfpflicht zu entgehen.

Verdachtsmomente können nachgewiesen werden

In all diesen Fällen gibt es bei entsprechenden Verdachtsmomenten Möglichkeiten, die Manipulationen nachzuweisen, ebenso sind Stichprobenüberprüfungen ohne konkreten Verdacht möglich. Das heißt: Bei jeder polizeilichen Kontrolle ist damit zu rechnen, dass die vorgewiesenen Zertifikate einer Echtheitsüberprüfung unterzogen werden.

Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass das Fälschen bzw. die Verfälschung von Impf- oder Testnachweisen und die Verwendung von falschen Zertifikaten kein Kavaliersdelikt sind, sondern eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch darstellen. Die Polizei zeigt derartige Fälle ausnahmslos bei der Staatsanwaltschaft an.

Durch die Taten kann eine Reihe von Delikten, wie z.B. Urkundenfälschung, Datenfälschung, Fälschung eines Beweismittels mit einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr Haft verwirklicht werden.

Bis zu drei Jahre Haft für gefälschte Impfnachweise

Eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren erwartet Personen nach dem § 178 StGB (der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten), wenn sie sich zum Beispiel trotz positiver Testung mit gefälschten Impfnachweisen in öffentlichen Räumlichkeiten (z. B. Restaurants oder Gaststätten) aufhalten.

Bei den laufenden und künftigen Kontrollen der Polizei wird weiterhin ein sehr großes Augenmerk auf die Echtheit bzw. die Gültigkeit der entsprechenden Zertifikate gelegt. Leider scheint das Unrechtsbewusstsein gerade bei derartigen Delikten nicht allzu groß zu sein. Landespolizeidirektor Edelbert Kohler: „Die bei manchen vorherrschende Einstellung ,das ist doch nur eine harmlose Übertretung' oder ,ich werde eh nicht erwischt' ist ausgesprochen trügerisch und kann sehr schnell dazu führen, dass man sich vor dem Strafgericht verantworten muss.“ (TT.com)

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