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„Klagen wegen zu geringer Covid-Hilfen möglich“
Besonders Betriebe, die kurz vor der Pandemie aufsperrten, bekommen häufig keine oder nur geringe Unterstützung.
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Die Förderrichtlinien der COFAG verstoßen laut der Beratungsfirma Finanzombudsteam gegen den Gleichheitsgrundsatz.