Corona-Hilfen

Firmen benachteiligt? COFAG wehrt sich gegen Vorwürfe

Die Förderrichtlinien der COFAG verstoßen laut einer Beratungsfirma gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Wien – Die Beratungsfirma Finanzombudsteam will die Möglichkeit einer Amtshaftungsklage prüfen, da aus ihrer Sicht rund 15.000 seit 2019 neu gegründete Firmen bei den Förderrichtlinien der Covid-Hilfen benachteiligt wurden. In diesem Kontext kritisiert Finanzombudsteam auch die zu geringe Personalausstattung der COFAG und die lange Dauer der Bearbeitung von Anträgen. In einer Stellungnahme wehrt sich die Covid-19-Finanzierungsagentur nun dagegen und verweist generell darauf, dass es durchaus komplexe Fälle gebe, die mehr Zeit in Anspruch nehmen würden. Die Agentur sei aber – innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien – immer bemüht, auch in Sondersituationen Lösungen im Sinne der Unternehmen zu finden.

Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes für November und Dezember 2020 werde anhand des Umsatzes des Unternehmens im Vergleichszeitraum im Jahr 2019 berechnet. „Liegen bei Neugründungen 2019 im gleichen Jahr keine Abgaben vor, darf die COFAG gemäß den Richtlinien nur den Mindestbetrag auszahlen“, so die Agentur Für Neugründungen aus dem Jahr 2020 werde gemäß der Lockdown-Umsatzersatz-Richtlinien der veranlagte Umsatz 2020 sowie der Zeitraum der operativen Tätigkeit herangezogen. Diese Regelung sehe auch die „Aufrundung“ auf einen Mindestbetrag vor. Zudem sei für neu- oder umgegründete Unternehmen und ähnlich gelagerte Fälle die Möglichkeit geschaffen worden, eine Neuberechnung zu veranlassen. Rund 240 Neugründer, die mit dem ausbezahlten Umsatzersatz nicht einverstanden waren, hätten bereits von der Neuberechnung Gebrauch gemacht, bei 85 % seien Nachzahlungen zum genehmigten Mindestbetrag veranlasst worden.

Auch den Vorwurf, personell schlecht aufgestellt zu sein, will die Agentur so nicht stehen lassen. Neben 25 direkt bei der COFAG angestellten Mitarbeitern gebe es noch 104 externe Mitarbeiter, darunter anderem Förderrechtsexperten, Finanzierungsexperten, Steuer- und Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Programmierer, Datenanalysten sowie Kommunikationspersonen. Die COFAG habe die personellen Ressourcen mit Hinzukommen neuer Hilfsleistungen laufend aufgestockt. So betrage die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zur Genehmigung eines Antrags durchschnittlich 16 Tage. Mit Stichtag 10. Februar 2022 habe die COFAG 1,086.151 Anträge für finanzielle Zuschüsse erhalten und 96 % der Zuschussanträge genehmigt und bereits 10,6 Mrd. Euro an österreichische Unternehmen ausbezahlt. (hu)

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