Entgeltliche Einschaltung

Unterhalt nach der Scheidung

Geht eine Ehe in die Brüche, muss vieles geregelt werden – auch die Höhe von allfälligen Unterhaltszahlungen.
© iStock/Blickfang Photographie

Jede Scheidung verlangt individuelle Lösungen. Künftige Unterhaltsansprüche sollten deshalb einvernehmlich geregelt werden, rät Rechtsanwältin Katharina Moritz.

Gelingt die einvernehmliche Lösung nicht, ist eine gerichtliche Klärung erforderlich. In Österreich gilt für Unterhaltsansprüche eines Ehegatten nach der Scheidung das Verschuldensprinzip. Trägt ein Partner das alleinige oder deutlich überwiegende Verschulden an der Ehezerrüttung, resultiert daraus eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung. Nachehelicher Unterhalt steht unbefristet zu. Verstirbt der unterhaltspflichtige geschiedene Partner, berechtigt ein bestehender Anspruch auf Scheidungsunterhalt zum Bezug einer Witwen-/Witwerpension. Allerdings ist diese Pension mit der Höhe des Unterhaltsanspruches begrenzt. Die Unterhaltshöhe richtet sich flexibel nach den beiderseitigen Einkommensverhältnissen.

Grundsätzlich verpflichtet der Gesetzgeber geschiedene Ehegatten dazu, jeweils ihre persönlichen Möglichkeiten zu nutzen, um selbst ein Einkommen zu beziehen. Diese Möglichkeiten bestimmen sich im Einzelfall nach Ausbildung, Gesundheitszustand, Alter, Arbeitsmarkt, Betreuungspflichten für Kinder, bisherige Berufslaufbahn etc. Bestehen unter Berücksichtigung dieser Umstände erhebliche Einkommensunterschiede, ist vom unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehepartner ein finanzieller Ausgleich zu schaffen. Unterhaltsansprüche von Kindern vermindern den Ehegattenunterhalt, solange sie bestehen. Aus einem gleichteiligen Verschulden am Scheitern der Ehe erwachsen keine wechselseitigen Unterhaltsansprüche. Gerät ein Ehepartner nach der Scheidung unverschuldet in Not, kann in Ausnahmefällen ein eingeschränkter Unterhaltsbeitrag nach Billigkeit zugesprochen werden.

Die Regelung und rechtliche Ausgestaltung des nachehelichen Unterhaltes für Ehegatten hat weitreichende Auswirkungen für die Zukunft. Oftmals sind komplexe juristische, steuerliche, pensions- und sozialversicherungsrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Eine rechtlich fundierte Beratung schützt vor nachteiligen Folgen.

Kontakt: RA Dr. Katharina Moritz, katharina.moritz@ra-hms.at, www.ra-hms.at