Coronavirus

Ende von 3G im Job in Sicht, strengere Regeln je nach Betrieb möglich

Auch der Lebensmittelhandel fordert ab 5. März das Ende der Maskenpflicht. Noch gibt es keine Verordnung.
© APA/Schlager

Ab 5. März gibt es kein „Geimpft-Gestestet-Genesen“ mehr im Job, auch Lebensmittelhandel will Aus für Maskenpflicht.

Wien – Die seit Anfang November bundesweit geltende 3-G-Regel am Arbeitsplatz soll laut Regierung am 5. März voraussichtlich auslaufen. Ob danach noch viele Unternehmen von ihren Mitarbeitern einen 3-G-Nachweis verlangen werden, ist derzeit noch offen. Wirtschaftskammer (WK) und Industriellenvereinigung (IV) begrüßen die Lockerungsschritte.

Für die Wirtschaftskammer ist es „im Detail derzeit nicht genau abschätzbar“, in wie vielen Firmen noch eine unternehmenseigene 3-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) nach dem 5. März gelten wird. Es sei „aber zu erwarten, dass in Bereichen mit Kontakten zu Vulnerablen – sei es am Arbeitsplatz oder mit Kunden – Betriebe 3 G beibehalten oder alternativ auf eine Maskenpflicht setzen“, hieß es. Die IV ist zufrieden, dass es im Rahmen „einer Anpassung an das Pandemiegeschehen zu einer Rücknahme von auferlegten Maßnahmen kommt“.

Nach dem Ende der verordneten 3-G-Regelung am Arbeitsplatz müssen alle Corona-Schutzmaßnahmen von Unternehmen mit dem Arbeitsrecht und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers abgestimmt sein. „Je nach Beruf und Setting (zum Beispiel Großraumbüro vs. Einzelbüro) können strengere (z. B. Tests) oder weniger strenge Regelungen angemessen sein (zum Beispiel Maske)“, erklärte das Arbeitsministerium. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin könne „daher auf Basis des Arbeitsrechts die Beachtung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz einfordern“. Kritik an der Vorgehensweise der Regierung kommt vom Gewerkschaftsbund (ÖGB). Man sei „zuletzt in keiner Weise in die Planungen eingebunden“ gewesen. Wenn der Arbeitgeber weiterhin 3 G im Betrieb einfordere, dann sei die Testzeit Arbeitszeit und eventuelle Kosten für Tests müssten vom Unternehmen übernommen werden.

Dass im Lebensmittelhandel auch über den 5. März hinaus Maske getragen werden müsse, ist für den Obmann des Tiroler Lebensmittelhandels Stefan Mair nicht nachvollziehbar. Denn es sei auch die Verweildauer für den täglichen Lebensmitteleinkauf im Geschäft erheblich kürzer als in anderen Branchen. Die meisten Supermarktketten warten noch ab, welche Covid-Schutzmaßnahmen sie ab 5. März setzen werden. „Derzeit liegt noch keine gesetzliche Verordnung vor, auf deren Basis wir eine Entscheidung treffen können“, hieß es von der Billa-Mutter Rewe. Auch bei Hofer können mögliche unternehmensinterne Corona-Vorgaben aufgrund der fehlenden Verordnung des Gesundheitsministeriums noch nicht bekannt gegeben werden. Bei Spar will man in Verwaltungseinheiten und in den Gastronomiebetrieben ab 5. März zum „Normalzustand“ zurückkehren. (APA, TT)