Prozess in Innsbruck um Pflegedefizit bei Kranker
Dass ein betreuuungsbedürftiges Familienmitglied für Angehörige in vieler Weise herausfordernd sein kann, zeigte am Freitag ein Prozess am Landesgericht wegen Vernachlässigens einer wehrlosen Person. Angeklagt war ein 58-jähriger Küchengehilfe. Ab 2018 war es mit der Gesundheit seiner Lebensgefährtin steil bergab gegangen. Schmerzen in den Beinen und permanente Migräneattacken fesselten die Frau ans Haus.
Ab einem gewissen Zeitpunkt wollte die Frau auch das Bett kaum mehr verlassen und ließ den 58-Jährigen Arzttermin um Arzttermin absagen. Als die Frau dann letzten Mai relativ kurzfristig verstorben war, fanden sich am Leichnam großflächige Wunden vom langen Liegen und Hautentzündungen.
Der 58-Jährige – bis zu drei Jahre Haft drohen ihm – wandte tägliche Versorgung ein. Ein Mehr an Betreuung sei am Starrsinn der Verstorbenen gescheitert. Auch Körperpflege habe sie nur bis zu einem gewissen Grad zugelassen, so die Wunden gar nicht bemerkt werden konnten. Jetzt kommt noch ein Gutachter zu Wort. (fell)