Unfall auf Fernpass mit reichlich Restalkohol streng bestraft
An einem Sonntagvormittag war es Ende August auf der Fernpassbundesstraße zu einer Karambolage gekommen. Eine 33-jährige Einheimische war nach einem abendlichen Innsbruck-Ausflug mit Freunden viel zu früh wieder nach Hause gefahren und hatte dabei den Restalkohol wohl komplett unterschätzt. Dabei geriet sie auf die Gegenfahrbahn und prallte in das Wohnwagengespann eines Ehepaars. Dadurch riss der Wohnwagen vom Gespann ab und rollte auf die Gegenfahrbahn, wo wiederum der Pkw einer 39-Jährigen, in dem auch deren elfjährige Tochter saß, in den Anhänger krachte. Drei Personen wurden verletzt. Am Innsbrucker Landesgericht wurde die 33-Jährige bereits zu einer Strafe von vier Monaten bedingter Haft und 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Bei der gestrigen Berufung am Oberlandesgericht bestätigte Senatsvorsitzender Thomas Lechner diese vollumfänglich. Oberstaatsanwalt Boris Kuznik hatte vorab auf den beträchtlichen Alkoholrestwert von mindestens 1,75 Promille hingewiesen, nachdem die 33-Jährige vor Fahrtantritt nur vier Stunden geschlafen hatte.
Einen Beutezug durch das Zillertal hatte ein Ukrainer (22) im Dezember mit zwei Komplizen unternommen. Gewohnt wurde „gratis“ im Hotel, Ski wurden betrügerisch ausgeliehen: Schaden 6500 Euro, Strafe 960 Euro. (fell)