Gerichtssplitter

Graffitis in Innsbruck kosten Sprayer 7000 Euro

Graffitis: für die einen Kunst, für die anderen Sachschaden.
© Fellner

Graffitis prägen das Stadtbild von Innsbruck. Nicht jedermann ist davon begeistert. Insbesondere Hausgemeinschaften und öffentliche Stellen beklagen enorme Kosten für die Entfernung der Hieroglyphen. Die Fahndung nach den „Künstlern“ ist später nicht selten erfolgreich. So erwischte es im Oktober einen Sprayer im Rückfall. Erst letzten April war der 21-Jährige wegen Graffitis zu einer Geldstrafe von zur Hälfte bedingten 3240 Euro verurteilt worden. Trotzdem fing der Hilfsarbeiter während der Probezeit wieder zu sprayen an. Auch vor denkmalgeschützten Gebäuden machte er nicht halt.

Einen Grund dafür konnte der gestern am Landesgericht erneut wegen schwerer Sachbeschädigung Angeklagte nicht nennen. Auch Schäden waren noch nicht gutgemacht worden: „Ich hatte so großen Stress!“, so der Bursche. Aufgrund des überaus schnellen Rückfalls fiel die Strafe aber diesmal zur Gänze unbedingt aus. Zwei Jahre Haft drohten. 1440 Euro Geldstrafe (entspricht bezüglich des Tagsatzes sechs Monaten Haft) ergingen, dazu widerrief die Richterin die einst bedingte Geldstrafe über 1620 Euro. Dazu summieren sich die zugesprochenen Sanierungskosten auf über 4000 Euro. Mit Kosten von über 7000 Euro konfrontiert, will es der Sprayer „nun endgültig lassen“.

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Auch das hohe Gericht kann sich einmal irren. Hat man einen aufmerksamen Anwalt zur Seite, greift die Berufungsinstanz jedoch korrigierend ein. Am Oberlandesgericht (OLG) gereichte ein Urteilsfehler einem Verurteilten nun sogar zum Vorteil. Zur Hälfte bedingte sechs Monate Haft waren über ihn verhängt worden. Verteidiger René Schwetz berief und brachte vor, dass bei einer nur sechsmonatigen Strafe ein teilbedingter Ausspruch rechtlich gar nicht möglich sei. Das OLG hob das Urteil darauf auf und verhängte die Strafe zur Gänze bedingt. (fell)

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