Heiz- und Energiekosten: Tirol will Teuerungswelle mit Zuschüssen abfedern
Die stark steigenden Lebenshaltungskosten als Folge des Ukraine-Krieges setzt auch die heimische Politik unter Druck. Die Landesregierung will mit einem Heizkosten- und Energiekostenzuschuss einen ersten Schritt setzen. LH Platter fordert aber gleichzeitig auch von Bund und EU weitere Maßnahmen gegen die Teuerungswelle ein.
Innsbruck – Der Krieg in der Ukraine sorgt derzeit auch hierzulande für explodierende Energiekosten und eine Teuerungswelle. Die Rufe nach Entlastungen wurden zuletzt auf Bundes- und Landesebene immer lauter. Die schwarz-grüne Landesregierungen hat nun erste Maßnahmen im Bereich Heizkosten- und Energiekostenzuschuss präsentiert.
Ein neuer Energiekostenzuschuss in Höhe von zusätzlich 250 Euro wird geschaffen, außerdem wird der Bezieherkreis für den Heizkostenzuschuss ausgeweitet. Damit wird der Förderbetrag auf bis zu 500 Euro erhöht. Rund 45.000 Haushalte könnten laut Landesangaben von dieser Unterstützung profitieren. Eine Antragsstellung ist seit Dienstag möglich (bis 31. Dezember 2022).
Platter: „Tiroler Maßnahmen alleine werden nicht reichen"
LH Günther Platter dazu: „Wir können vor allem jene Menschen, deren Einkommen bereits jetzt gering ausfällt bzw. die im alltäglichen Leben besonders belastet sind, mit ihren Sorgen und Geldnöten nicht alleine lassen. Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Wir drehen im Land Tirol an allen Stellschrauben, damit wir die aktuelle Teuerung bestmöglich abfedern können. Diese Tiroler Maßnahmen alleine werden aber nicht reichen, um die durch den Ukraine-Krieg massiv steigende Teuerung ausgleichen zu können." Platter fordert die Europäische Union und die Bundesregierung auf, spürbare Ausgleichsmaßnahmen zu treffen.
LHStvin Ingrid Felipe betonte: „Mit der Erhöhung der Einkommensobergrenzen und der Einführung des Energiekostenzuschusses erweitern wir den BezieherInnenkreis und unterstützen jene Menschen, die von der aktuellen Teuerungswelle am härtesten getroffen werden. In einem gelungenen Miteinander ist es unerlässlich, auf die besonders geforderten Menschen im Land zu achten.“
Soziallandesrätin Gabriele Fischer ergänzte: „Bereits jetzt können sich nicht alle Menschen während der Heizperiode ein warmes Zuhause leisten. Dass mit den neuen Regelungen für die kommende Heizperiode der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher erneut angepasst wird und darüber hinaus ein Energiekostenzuschuss gewährt wird, ist eine wesentliche Maßnahme, um ihnen zu helfen. Vor allem jene, die bereits jetzt ein geringes Einkommen haben und vor allem in den Wintermonaten im Hinblick auf die Heizkosten zusätzliche, oftmals kaum überwindbare finanzielle Aufwendungen haben, sollen von diesen Zuschüssen profitieren."
So sieht der Heizkosten- und Energiekostenzuschuss aus
Der maximale Zuschuss beträgt für den regulären Heizkostenzuschuss-BezieherInnenkreis 500 Euro pro Haushalt – dies beinhaltet den Heizkostenzuschuss sowie den Energiekostenzuschuss. Haushalte, die zwar nicht für den Bezug eines Heizkostenzuschusses berechtigt sind, aber in die Richtlinien des Energiekostenzuschusses fallen, erhalten somit einmalig 250 Euro.
Netto-Einkommensobergrenzen für Heizkostenzuschuss
Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:
- 1000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen (vorher: 970 Euro)
- 1.590 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften (vorher 1.560 Euro)
- 260 Euro pro Monat (vorher: 250 Euro) zusätzlich für das erste und zweite und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe (vorher: 180 Euro)
- 550 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher: 540 Euro)
- 380 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher: 370 Euro)
Netto-Einkommensobergrenzen für Energiekostenzuschuss Ukraine-Krieg
Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:
- 1300 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 2067 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 338 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 247 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- 715 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
- 494 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
So kann man die Anträge stellen
Anträge sind im Zeitraum von 15. März bis 31. Dezember 2022 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Tel. 0512 508 3693, E-Mail tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at oder beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen.
Die Formulare liegen beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, und bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde auf und sind im Internet auf der Website der Abteilung Soziales herunterzuladen.
Weitere Informationen soll es in Kürze unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss geben.