„Praedicate Evangelium"

Heiliger Stuhl veröffentlicht neue Vatikan-Verfassung

Die neue Apostolische Konstitution namens „Praedicate Evangelium" werde am 5. Juni dieses Jahres in Kraft treten, teilte der Heilige Stuhl am Samstag mit.

Rom – Der Vatikan hat überraschend ein seit Jahren erwartetes neues Grundgesetz veröffentlicht, mit dem Papst Franziskus den Verwaltungsapparat des Heiligen Stuhls reformieren will. Diese neue Apostolische Konstitution namens „Praedicate Evangelium" werde am 5. Juni dieses Jahres in Kraft treten, teilte der Heilige Stuhl am Samstag mit. An diesem Tag werde die bislang geltende Verfassung außer Kraft gesetzt und der Reformprozess der Römischen Kurie abgeschlossen. Der Vatikan ließ die Veröffentlichung am Samstag unkommentiert und kündigte für Montag eine Pressekonferenz an.

Franziskus setzt damit die alte Verfassung „Pastor Bonus" außer Kraft, die Papst Johannes Paul II. 1988 erließ und die der heute emeritierte Papst Benedikt XVI. später im Jahr 2011 änderte. Seit 2013 arbeitete ein Gremium aus mehreren Kardinälen an der Reform. Der reformwillige Franziskus, der am Samstag den neunten Jahrestag seiner Amtseinführung beging, setzte nach seiner Ernennung das Beratergremium für die Umstrukturierung der Kurie ein.

Die neue Verfassung besteht aus 250 Artikeln, die die Dikasterien – also so etwas wie die Ministerien des Heiligen Stuhls – und weitere Ämter betreffen. Die Kurie soll sich einfach gesagt stärker in den Dienst der Ortskirchen stellen. Die Reform solle außerdem eine effektivere Verbreitung des Glaubens fördern und einen konstruktiveren Dialog anregen, schrieb Franziskus im Vorwort weiter.

Die Verfassung geht auch in einem Paragrafen auf das Thema sexueller Missbrauch ein. Die Päpstliche Kommission zum Schutz Minderjähriger solle etwa Bischöfe und Bischofskonferenzen unterstützen, Strategien zu entwickeln, um Minderjährige vor sexuellem Missbrauch zu schützen, hieß es im Abschnitt zur Glaubenskongregation, der Missbrauchsfälle in der Kirche gemeldet werden müssen. Außerdem soll die Kommission gemäß des Kirchen- und Zivilrechts angemessene Antworten im Fall von Missbrauch etwa durch Kleriker finden. (dpa)