Einbruch, Diebstahl, Unfall: 31-Jähriger in Ischgl ausgeforscht
Ein Mann soll aus einem Urlauber-Appartement in Fiss eine Geldtasche und mehrere Autoschlüssel gestohlen haben. Mit einem Wagen verursachte er einen Unfall. Mit dem zweiten gestohlenen Auto fuhr er nach Prutz zum Einkaufen.
Fiss, See – Einbruch, Diebstahl, ein Verkehrsunfall, Fahren ohne Führerschein – eine ganze Reihe von Straftaten sollen auf das Konto eines 31-Jährigen gehen. Der Mann soll am 8. März frühmorgens das unversperrte Appartement einer Urlaubergruppe in Fiss betreten haben. Dort soll er mehrere Autoschlüssel und eine Geldtasche gestohlen haben.
Mit dem ersten Auto, das er mit einem geklauten Schlüssel startete, verursachte er noch auf dem Parkplatz einen Unfall. Der Wagen war zurückgerollt und gegen ein dahinterstehendes Fahrzeug geprallt. Beide Pkw wurden beschädigt. Der 31-Jährige stieg in ein anderes Auto um. Damit fuhr er zu einer Tankstelle in Prutz. Dort kaufte er Zigaretten und Lebensmittel. Die bezahlte er wiederum mit dem gestohlenen Geld. Den Pkw ließ er bei einem Lebensmittelmarkt in Prutz stehen.
Bei der Tankstelle wurde der Mann von der Videoüberwachung aufgenommen, so konnte eine ungefähre Täterbeschreibung zur Fahndung ausgegeben werden. Während der gestohlene Wagen noch am 8. März wieder sichergestellt wurde, tauchte die Geldtasche – aus ihr fehlten mehrere hundert Euro – drei Tage später in Landeck auf.
Am vergangen Montag fiel einer Zivilstreife beim Parkplatz Silvretta in Ischgl ein Mann auf, auf den die Beschreibung passte. Nach einer Personenkontrolle wurde bei dem 31-Jährigen eine Hausdurchsuchung durchgeführt. In der Unterkunft fanden die Beamten eine geringe Menge Suchtmittel und den Schlüssel des gestohlenen Autos. Außerdem hatte er den eigentlich als gestohlen gemeldeten Personalausweis seines ehemaligen Arbeitskollegen bei sich.
In einer ersten Einvernahme zeigte sich der 31-Jährige laut Polizei geständig. Wie sich herausstellte, besaß der Slowake auch keinen gültigen Führerschein. Der Mann wird nun auf freiem Fuß bei der Staatsanwaltschaft und den zuständigen Verwaltungsbehörden angezeigt. (TT.com)