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Gut zu wissen: Diese Corona-Regeln gelten derzeit in Österreich

Die generelle FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen fällt, wird aber seitens des Ministeriums weiterhin empfohlen.
© Tobias Hase

Die FFP2-Maske bleibt Österreich erhalten, aber die Zahl der Ausnahmen wird erweitert. In „Öffis“ und Supermärkten muss weiterhin Maske getragen werden, im restlichen Handel fällt die FFP2-Pflicht ab Karsamstag. Der „Grüne Pass“ gilt für Geboosterte nun zwölf Monate. Hier der Überblick:

Innsbruck –Ab Karsamstag sind die Corona-Regeln wieder lockerer. Unter anderem müssen im nicht lebensnotwendigen Handel sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen keine Masken mehr getragen werden. Im Folgenden ein Überblick über die vorerst bis 8. Juli geltenden Regeln.

😷 FFP2-Maskenpflicht

Die FFP2-Maske ist an weniger Orten als bisher zu tragen. Das sind zunächst die Massenverkehrsmittel und geschlossene Haltestellen. Dazu kommen Schülertransporte und Taxis. Weiters von der Maskenpflicht umfasst sind u.a. der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Trafiken, Kfz- und Radwerkstätten, Banken, Post-Dienststellen und Ämter im Parteienverkehr. Die Arbeitnehmer an diesen Stätten müssen ebenfalls Maske anlegen, sofern es keinen anderen adäquaten Schutz etwa durch Plexiglas gibt.

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