Trotz Firma Sozialhilfe bezogen: Geldstrafe für Ehepaar in Tirol
Wie haarsträubend teils Sozialämter hinters Licht geführt werden, zeigte gestern am Landesgericht der Fall eines afghanischen Ehepaares. So war der fünffache Familienvater als geringfügig Beschäftigter seiner Frau aufgetreten. Diese war wiederum nach außen gewerberechtliche Geschäftsführerin einer Kfz-Werkstätte. Vor Richterin Helga Moser war jedoch schnell aufgekommen, dass die Frau „weder lesen, schreiben noch rechnen“ kann: „Ich bin nur Hausfrau, mein Mann führte die Werkstatt!“
Dieser wollte die mitangeklagte Gattin vor Gericht erst gar nicht selbst sprechen lassen und wurde von der Richterin über die Rechtslage aufgeklärt. Je 960 Euro Geldstrafe (Frau zur Hälfte bedingt) ergingen. Dazu müssen erschlichene 30.981,47 Euro zurückgezahlt werden.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zur Hälfte bedingte 960 Euro ergingen über einen 21-Jährigen, der wohl irrtümlich einen Streit in der Wohnung von Freunden vermutete. Um zu schlichten, trat er vor den Augen von deren Mutter die Wohnungstüre ein und verletzte Anwesende. (fell)