Tirol

Nach Mordversuch an Mutter auf der A12: Mann wird in Anstalt eingewiesen

Der 41-Jährige musste sich wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten.
© Rudy De Moor

Während eines Staus waren Mutter und Sohn vergangenen November in Streit geraten, der Mann stach auf die 72-Jährige ein. Der nun 41-Jährige stand am Dienstag in Innsbruck vor Gericht.

Innsbruck – Nachdem ein 41-Jähriger im vergangenen November in einem Stau bei Wattens auf seine Mutter eingestochen hatte, musste sich der Mann am Dienstag in Innsbruck vor einem Schwurgericht verantworten. Das Urteil: Er wird, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen stimmten einstimmig dafür, dass es sich tatsächlich um einen Mordversuch gehandelt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mutter und Sohn waren gemeinsam im Auto auf der Inntalautobahn unterwegs und kamen in den Stau. Die beiden gerieten in Streit. Plötzlich stieg der damals 40-Jährige aus dem Wagen aus, öffnete die Fahrertür und stach auf die damals 72-Jährige ein. Couragierte Zeugen eilten ihr zu Hilfe, überwältigten den Mann und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Laut psychiatrischem Gutachten hatte der Deutsche im Zustand einer paranoiden Schizophrenie gehandelt, war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat deshalb schon vor Prozessbeginn die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Der Mann war in Deutschland bereits in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht, aus der ihm damals ein Ausgang gewährt worden war. Die Mutter brachte ihren Sohn aber nicht zurück, sondern fuhr mit ihm nach Tirol.

Die Frau sagte am Dienstag nicht gegen ihren Sohn aus. Aussagen von zwei Zeugen und die Angaben des Täters waren Grundlage der Anklage.

Verteidigung sah Körperverletzung

Das psychiatrische Gutachten sah eine geistige Abnormität höheren Grades, wie es am Dienstag im Prozess hieß. Aufgrund einer ungünstigen Gefährlichkeitsprognose werde deshalb eine Anstaltseinweisung empfohlen.

Die Verteidigung sah indes nur eine Körperverletzung. Der Sohn habe die Mutter in Wahnvorstellung nur schützen wollen. Den Geschworenen erläuterte der 41-Jährige, dass "wir von Außerirdischen beeinflusst werden". Diese würden Atem und Herzschlag kontrollieren. Sektenmitglieder hätten der Mutter einen Kindsmord angedichtet, für den sie lebendig begraben werden sollte. Um den behaupteten Kindsmord auf sich zu lenken, habe er kontrolliert auf die Mutter eingestochen.

Extra habe er nicht auf den Brustkorb eingestochen, um sie nur ja nicht am Herz zu verletzen. Grüne und weiße Männchen seien im Spiel, all dies sei real, derartige Vorgänge der CIA bekannt, so der Angeklagte.

Betroffenen vor sich selbst und der Allgemeinheit schützen

Ein Zeuge sagte aus, dass er den Angreifer mittels Pfefferspray außer Gefecht setzen konnte. Der mutmaßliche Täter habe "abwesend" und "total unbeeindruckt" gewirkt. Er habe gar nichts gesagt, das Opfer wiederum versuchte ihren Sohn daran zu erinnern, dass sie ja seine Mutter sei.

In ihrem Schlussplädoyer führte die Staatsanwältin aus, dass sie nicht glaube, dass der Mann seine Mutter nur leicht verletzten wollte. Ohne eine entsprechende medizinische Behandlung sei es möglich, dass er erneut eine Straftat mit schweren Folgen begehen werde, begründete sie ihren Antrag. Der 41-Jährige müsse vor sich selbst und der Allgemeinheit geschützt werden. Auch der Richter erklärte dem mutmaßlichen Täter: "Es geht nicht darum, sie zu bestrafen und sie für immer einzusperren, sondern in medizinische Behandlung zu bringen, so lange es nötig ist."

Die Geschworenen zogen sich gegen Mittag zur Beratung zurück. Gut eine Stunde später wurde bereits das Urteil verkündet. (fell, TT.com, APA)

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