65 Jahre und kein bisschen weise: Wiederholungstäterin in Innsbruck vor Gericht
Wenn langjährige Richterinnen etwas nervt, dann sind das Wiederholungstäter. Wie neulich am Landesgericht eine nun 24-fach Vorbestrafte, die im Prozess um Diebstahl und Nötigung vermitteln wollte, dass sie nicht so recht wisse, was sie tue. „Sie brauchen hier nicht auf die Tränendrüse drücken, wenn man so viele Vorstrafen hat, dann weiß man schon, um was es geht!“
Diesmal ging es um Diebstahl im Supermarkt – und zwar im größeren Stil. So war die 65-Jährige dabei beobachtet worden, wie sie einen Einkaufswagen mit Waren im Wert von 485 Euro an der Selbstbedienungskasse vorbeischob. Als ihr die Kassiererin nacheilte, verspürte sie die Faust der Frau. Die Kassiererin: „Ich hatte einen großen Blauen. Männliche Diebe schlagen nie so zu. Das ist wirklich eine gefährliche Frau!“ Danach verschwand die Diebin mit dem Wagerl in der Tiefgarage – wo eine Nachbarin mit dem Auto auf sie wartete.
Die Richterin zur Unbelehrbaren: „Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie nicht mehr Herr Ihrer Sinne sind, müssen Sie sich Hilfe holen. Anhand ihres Vorgehens glaube ich aber, dass Sie einfach eine ganz gewiefte Diebin sind.“ Zu 300 Euro Schmerzensgeld ergingen sechs Monate bedingte Haft als Damoklesschwert.
Ein Freispruch vom Vorwurf der Gefährdung durch übertragbare Krankheiten erging gestern für einen einst Corona-Infizierten. Der Mann war mit Symptomen zum Arzt gegangen, und zwar auf dessen Einladung. Auch eine Maskenbefreiung hatte gerade dieser Arzt ausgestellt. Später wurde der Mann aber auch noch vor einem Supermarkt gesehen – knapp mit dem befreienden C-Wert von 30. Verteidiger Christian Ortner brachte jedoch eine anerkannte Test-Schwankungsbreite von drei Punkten vor. Der Wert hätte also auch 33 betragen können – im Zweifel für den Angeklagten. (fell)