Coronavirus

Maske fällt im Handel, bleibt aber im Supermarkt und in Öffis

Die Impfzertifikate für Geboosterte werden auf ein Jahr verlängert, Genesenenzertifikate nicht.
© Rita Falk

Gesundheitsminister Rauch setzt auf Maskenpflicht in Öffis und Supermärkten. Die Ausnahmen werden mehr. Die Opposition schäumt. Impfzertifikate werden verlängert.

Wien – Die Maske bleibt Österreich erhalten, aber die Zahl der Ausnahmen wird erweitert. Das sieht eine Verordnung vor, die am Donnerstag von Gesundheitsminister Johannes Rauch von den Grünen vorgestellt wurde. Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Öffis und im lebensnotwendigen Handel, allerdings fällt sie im normalen Handel und bei Veranstaltungen. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird für Geboosterte auf ein Jahr verlängert. Wien zieht diesmal mit. Die neuen Regeln gelten nun ab Samstag de facto bis zum Start der Sommerferien, konkret bis 8. Juli.

Maskenpflicht gibt es weiterhin im Lebensmittelhandel, in Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Banken oder Trafiken. Auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörigen geschlossenen Bahn- bzw. Flughäfen, in Taxis, bei Schülertransporten, am Amt im Parteienverkehr sowie weiter in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in Spitälern wird Maske vorgeschrieben. In Seilbahnen hingegen wird sie nur empfohlen.

📽️ Video | Maskenpflicht wird gelockert

In den Gesundheitseinrichtungen gilt auch 3 G, man muss also geimpft, genesen oder getestet sein, wobei PCR-Tests außerhalb von Wien 72 Stunden, in der Bundeshauptstadt nur 48 Stunden gelten.

Allerdings wird an der Gültigkeitsdauer der Impfung geschraubt. Als geimpft gilt man nach der dritten Immunisierung für 365 Tage, bisher waren es 270. Das war notwendig geworden, da Zehntausende Grüne Pässe in Bälde auslaufen, aber keine vierte Impfung empfohlen ist. Nach dem zweiten Stich gilt man nur 180 Tage als geimpft, dies ist auch bei der Genesung so geregelt. „Wer dreimal geimpft ist, kann unbeschwert in den Urlaub fahren.“

Für Arbeitnehmer ändert sich insofern etwas, als diese nunmehr in den masken-befreiten Bereichen auch selbst keinen entsprechenden Schutz mehr anlegen müssen. Das heißt im Klartext: Eine Verkäuferin im Supermarkt muss weiter FFP2-Maske tragen, sofern es keine anderen geeigneten Schutzeinrichtungen wie Plexiglas gibt, eine Verkäuferin im Modehandel darf hingegen ihr Gesicht zeigen.

In Sachen Grüner Pass warb Rauch dafür, die volle Immunisierung mit drei Stichen möglichst rasch abzuschließen. Allgemein glaubt Rauch, dass eine weitere Auffrischung im August oder September empfohlen wird, da im Herbst eine neue Welle erwartet wird. Mit der nunmehrigen Verlängerung auf zwölf Monate beim Grünen Pass handle man im europäischen Gleichklang.

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Wiens Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) kündigte indes an, dass in den Wiener Impfstraßen für über 65-Jährige und Risikopatienten eine vierte Impfung vier Monate nach dem dritten Stich zur Verfügung stehen wird. Für andere ist das sechs Monate nach der dritten Immunisierung der Fall. Wien schafft allerdings die 2-G-Regeln in der Gastronomie und in der Nachtgastronomie ab heute ab.

Die Opposition übt erwartungsgemäß Kritik an der neuen Verordnung. Für FPÖ-Parteiobmann Herbert Kickl sind die Lockerungen zu wenig. Ein Land nach dem anderen habe die Pandemie „für beendet erklärt“, lediglich Österreich halte weiter an den Maßnahmen fest. Er fordert weiterhin das Ende der Maskenpflicht und die Abschaffung des Grünen Passes.

Auch NEOS kritisieren den österreichischen „Sonderweg“ und die auf ein Jahr verlängerte Gültigkeit des Grünen Passes für Geboosterte. Solange es keine Empfehlung für den vierten Stich gebe, müsse auch das Ablaufdatum des Grünen Passes weg, fordert NEOS-Pandemiesprecher Gerald Loacker.

SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher mahnt indes, sich nicht von einer etwaigen Welle im Herbst überraschen zu lassen. (TT, APA)

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