Bezirk Imst

BH Imst: Keine aufschiebende Wirkung bei Einsprüchen gegen Hannibal

Das Gletscherschauspiel „Hannibal" soll am Freitag am Rettenbachferner in Sölden über die Bühne gehen.

Neuer Bescheid der BH Imst: Einsprüche gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid für das Gletscherschauspiel in Sölden haben keine aufschiebende Wirkung für die Durchführung der Veranstaltung. Diese kann unter Einhaltung aller Auflagen nun stattfinden.

Sölden ‒ Die Bezirkshauptmannschaft Imst hat jetzt mögliche Rechtsunsicherheiten bei dem für Freitag geplanten Gletscherschauspiel Hannibal beseitigt. Das naturschutzrechtliche Verfahren sei mit Bewilligung abgeschlossen worden, hieß es auf Anfrage der TT. Bekanntlich gibt es bei dem naturschutzrechtlichen Bescheid eine Beschwerdemöglichkeit bis 5. Mai, das wären zwei Wochen nach der Veranstaltung.

Deshalb hat die Behörde jetzt klargestellt, dass mögliche Einsprüche keine aufschiebende Wirkung für die Durchführung der Veranstaltung haben. „Somit kann die Veranstaltung unter strikter Einhaltung aller Bescheidauflagen stattfinden. Es steht Parteien weiterhin frei, Beschwerde innerhalb der entsprechenden Frist zu erheben, welche anschließend dem Landesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden", heißt es vonseiten des Landes.

Noch kein Ergebnis gibt es im Verfahren um beantragte Außenlandungen von Hubschraubern bei Hannibal, hier wird erst kurz vor der Veranstaltung ein Bescheid erwartet. Beschwerdeberechtigt in diesem Verfahren sind die Standortgemeinde sowie der Antragsteller selbst.

Zudem betonte das Land die „strenge Überprüfung der vorgelegten Anträge", so sei bei der luftfahrtrechtlichen Genehmigung vonseiten der zuständigen Behörde (Abt. Seilbahn- und Verkehrsrecht) neben der Festlegung der einzuhaltenden Auflagen nur ein Teil der ursprünglich beantragten Flugbewegungen genehmigt worden. Entsprechende Auflagen seien vom Veranstalter strengstens einzuhalten.

📽️ Video | Umstrittene Show „Hannibal" soll stattfinden:

Landesumweltanwalt: „Abläufe mehr als nur zu hinterfragen"

Landesumweltantwalt Walter Tschon reagierte auf den neuen Bescheid der BH Imst und zog folgende Schlussfolgerungen aufgrund der bisherigen Verfahrensschritte: „Ich bin mir aber auch der Gesamtverantwortung fürs Land im Sinne meines gesetzlichen Auftrages bewusst und stelle klar, dass es nicht vertretbar ist und schon gar nicht nicht in der Verantwortung des Landesumweltanwaltes liegen kann, für unzulängliche und rechtlich nicht gedeckte Vorgangsweisen einzustehen, wenn damit ein unverhältnismäßiger Schaden für eine große Region verbunden ist bzw. zur Folge hätte. Noch dazu, wo eine Entscheidung in dieser Causa von Beginn an auf höchster Ebene (der Landesregierung) möglich gewesen wäre. Der nunmehr aktuell erlassene Bescheid der BH Imst vom 21. April 2022 und damit am Tag vor der Veranstaltung führt dazu, dass eine allfällig einzubringende Beschwerde des Landesumweltanwaltes vor der Veranstaltung keine Wirkung mehr zeigen würde, da die aufschiebende Wirkung nunmehr ausgeschlossen wurde."

Tschon weiter: „Ich kann diese Vorgangsweise nur so verstehen bzw. interpretieren, dass die zuständige Bezirkshauptmannschaft sich nicht in der Lage sah, die Veranstaltung infolge einer Beschwerde einzustellen bzw. sich überdies außer Stande sah die erforderlichen Schritte vor Ort rechtzeitig zu treffen, damit diese nicht durchgeführt werden kann. Diese Vorgangsweise zeigt weiters, dass sämtliche Abläufe dieses Verfahrens in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit mehr als nur zu hinterfragen sind. Aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen von außen liefern der Verfahrensablauf und die Entscheidungsträger zudem den Eindruck, dass es sich einzelne 'richten können'. Die Begründung für die abschließend zu beobachtende Vorgangsweise kann zudem vom Landesumweltanwalt nur mehr in Bezug auf allfällige (Ausfalls-)Haftungsrisken interpretiert werden. Ob und inwieweit diese Entscheidung auch rechtlich gedeckt ist, überlasse ich der Beurteilung von Verwaltuungs- und Verfassungsexperten bzw. mögen diese bewerten." (TT.com)

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