EU bringt Instrumente gegen Hass und Hetze auf digitalen Diensten
Das neue EU-Gesetz über digitale Dienste soll Verbraucher schützen und Plattformen an die Kandare nehmen. Was dahintersteckt.
Von Anna Haselwanter
Brüssel, Innsbruck – Wäre das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) nicht wenige Tage vor der Twitter-Übernahme Elon Musks zustande gekommen – fast könne man meinen, „Musk macht, Europa reagiert“, sagt Plattform-Experte Matthias C. Kettemann. So oder so: Das Gesetz legt dem Tech-Giganten „in Europa Ketten an“, so der Wissenschafter. Denn der Rechtsakt nimmt die Plattformen in die Pflicht: Kriegspropaganda, Lügen, Hass und Hetze – von all dem soll es im Internet bald weniger geben.
Soziale Netzwerke, und dazu zählt freilich auch Twitter, müssen künftig in der EU einheitliche Regeln einhalten, etwa beim Löschen von Hassrede oder illegalen Inhalten; das grundlegende Prinzip des neuen Gesetzes ist einfach: Was offline verboten ist, ist auch online illegal. „Sehr große Onine-Plattformen haben künftig eine Rechenschaftspflicht für die eingesetzten Algorithmen“, erklärt Kettemann, „sie müssen also informieren, worauf diese optimiert sind“. Gezielte Werbung auf Grundlage sensibler Daten werde gleichermaßen verboten wie „nervende Pop-ups“.
Minderjährige dürfen gezielter Werbung überhaupt nicht mehr ausgesetzt werden. Des Weiteren muss das Kündigen eines Abos für einen Dienst mindestens genauso einfach sein wie das Abonnieren. Und: „Wer Opfer von digitaler – sexueller – Gewalt wird, hat schnellen Zugang zu plattforminternen Schutzmechanismen“, zählt Kettemenn einige der großen Änderungen auf. „Unsere neuen Regeln werden die Online-Nutzer schützen, die freie Meinungsäußerung gewährleisten und den Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen“, sprach EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von einer historischen Einigung.
Ob die EU die ambitionierten Vorschriften aber auch durchsetzen kann, wird sie in der Praxis erst beweisen müssen. Grundsätzlich verfüge sie aber über die „Hämmer“ – also die nötigen Kompetenzen –, dies zu tun, so Kettemann. Drohende Sanktionen bei Nichteinhaltung seien aber lediglich die „Peitsche“ zum „Zuckerbrot der Kooperation“, auf die man vordergründig setzen wolle.
Der DSA ist Teil eines großen Digital-Pakets der EU-Kommission. Beim zweiten Teil, dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), gab es im März eine Einigung. Inkrafttreten wird der DSA im Sommer 2023.