Neue Gesetze: Aus für Kükenschreddern und Herkunftsbezeichnung ab 2023
Die Regierung präsentierte am Mittwoch ein neues Tierschutzgesetz. Auch angekündigt wurde die verpflichtende Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel ab 2023.
Wien – Mehr Bewegungsfreiheit für Rinder, das Aus für Küken-Schreddern, Einschränkungen bei Tiertransporten – das sieht u.a. das am Mittwoch im Ministerrat präsentierte Tierschutzgesetz vor. Die Regierung sieht damit auch Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens umgesetzt. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) räumte allerdings noch Handlungsbedarf in der Schweinehaltung ein.
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Mit dem vorliegenden Paket soll die ununterbrochene, ganzjährige Anbindehaltung von Rindern ab 2030 beendet werden. Die lange Frist komme deshalb, weil dafür in rund 4700 Betrieben weitreichende Umbauten notwendig würden, so Rauch. Die AgrarMarkt Austria (AMA) stellt bei ihrem Gütesiegel allerdings schon 2024 um.
Sinnloses Töten von Küken wird verboten
Außerdem wird künftig das sinnlose Töten von Küken verboten – mit Ausnahme der Verfütterung in Zoos. Bei Tiertransporten sind Verschärfungen vorgesehen, etwa durch strengere Bestimmungen, höhere Strafen und kürzere Transportzeiten. Der Transport von Kälbern wird erst ab einem Alter von drei bzw. vier Wochen gestattet. Der Export von erwachsenen Zuchtrindern darf künftig nur noch in wenige Drittstaaten erfolgen.
Des weiteren werden die Tierschutzombudspersonen der Länder juristisch gestärkt. Sie erhalten Parteistellung in Verfahren nach dem Tiertransportgesetz. Eine weitere Neuerung betrifft die Qualzucht: Hier wird es ein Verbot der Werbung mit Tieren mit Qualzucht-Merkmalen geben.
Das Gesetz soll noch diese Woche in Begutachtung gehen und Ende Juni im Parlament beschlossen werden. Anfang 2023 können die meisten Bestimmungen in Kraft treten.
Rauch sieht noch Handlungsbedarf in Schweinehaltung
Im Pressefoyer nach dem Ministerrat betonte Rauch, dass auch bei der Schweinehaltung Anreize geschaffen würden, mehr Platz für die Tiere zu schaffen. Konkret sprach er von plus 20 Prozent Platz in neu- und umgebauten Ställen. Ein weiterer Punkt sei eine verpflichtende Kühlung. "Das ist ein erster Schritt, das ist nicht weitgehend genug, das reicht vielen nicht aus. Das war jedenfalls der Kompromiss, den wir da erzielt haben", räumte er ein.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) unterstrich, dass Tierwohlbemühungen nur funktionierten, wenn man sie gemeinsam mit den bäuerlichen Familienbetrieben umsetze. Österreichs Schweinebauern produzierten im Moment im Minus, die Teuerung schlage auch bei den Futtermittelkosten durch, und deutsches Schweinefleisch werde um rund ein Drittel billiger produziert, argumentierte sie. Tierwohl koste rund ein Drittel mehr, Bio das Doppelte. Es brauche daher auch die Konsumenten, die zu den entsprechenden Produkten greifen müssten.
Tierschutzaktivisten ist das nicht genug. Vor dem Bundeskanzleramt demonstrierten sie wie so oft gegen die Schweinehaltung auf Vollspaltenböden. Auch ins Kanzleramt schaffte es ein Aktivist, kam beim Pressefoyer aber nicht zu Wort. "Das gibt es ja echt nicht", rief er, während die Regierungsmitglieder abgingen: "Die Schweine leiden, die Menschen würden mehr zahlen, und da kann man nicht einmal eine Frage stellen beim Ministerrat." (APA)
Verpflichtende Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel ab 2023
Die Einführung einer verpflichtenden Herkunftsbezeichnung für Fleisch, Milch und Eier soll mit 2023 in Kraft treten. Die beiden finalen Verordnungen gehen nun in Begutachtung, gab Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach dem heutigen Ministerrat bekannt. Die allgemeine Gastronomie ist davon vorerst ausgenommen. Sobald ein Kontrollsystem etabliert ist, stehe aber einer Ausweitung auf weitere Bereiche nichts mehr im Wege, so Köstinger.
Vorgesehen sind die Kennzeichnung der Primärzutaten Fleisch, Milch und Eier. Das sind jene Zutaten mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel oder solchen, die der Konsument üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert. Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Bei Milch, wo das Tier gemolken wurde. Und bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.
Lebensmittelhersteller sollen auf der Verpackung von verarbeiteten Produkten wie Wurst oder Mayonnaise die Herkunft der Produkte angeben. Kantinen, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, müssen die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.
"Damit wird dem verstärktem Wunsch von Konsumenten nach Transparenz Rechnung getragen", sagte Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nach dem Ministerrat am Mittwoch. 86 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher würden großen Wert auf die Herkunft von Lebensmittel legen.
Die Gastronomie ist von der verpflichtenden Herkunftsbezeichnung vorerst ausgenommen. Man wolle bei der Industrie und den Handelsketten beginnen, die mit Eigenmarken aus Produkten oft nicht-österreichischer Herkunft große Margen machten, sagte Köstinger. Zudem solle zuerst ein ordentliches Kontrollsystem etabliert werden, das die Betriebe nicht - wie bei der Allergenkennzeichnung - mit zu viel Bürokratie belaste.
Heimische Produkte zu kaufen, würde die österreichische Wirtschaft stärken, betonte Köstinger. Wenn um 1 Prozent mehr heimische Produkte gekauft würden, würde das 3100 Arbeitsplätze und eine zusätzliche Wertschöpfung von 140 Mio. Euro schaffen.