Tiroler Polizei kontrollierte verstärkt: Drittel der Schwerfahrzeuge mit Mängeln
Innsbruck – Am Mittwoch setzte die Tiroler Polizei einen landesweiten Kontrollschwerpunkt in Bezug auf Schwerverkehr. Dabei wurden bei mehr als einem Drittel der kontrollierten Fahrzeuge Mängel festgestellt.
Spezialisten der Polizei aus dem Bereich Technik, Güterverkehr und Gefahrgut wurden dabei von Technikern des Amtes der Tiroler Landesregierung sowie dem technischen Prüfung der ASFiNAG unterstützt. Kontrolliert wurde entlang der Inntalautobahn, Brennerautobahn sowie der S16, genauso wie am sekundären Straßennetz.
Bilanz der Kontrollen
Insgesamt wurden in den acht Kontrollstunden:
- 312 Schwerfahrzeuge kontrolliert
- wobei bei ca. 110 Fahrzeugen verschiedenste Übertretungen festgestellt wurden
- 31 Fahrzeuglenkern wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt
- vier Kennzeichen wurden abgenommen
Folgende Übertretungen wurden festgestellt und den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht:
- 80 Übertretungen bezüglich Lenk- u Ruhezeiten
- 33 Übertretungen bezüglich Gewichtsüberschreitungen
- 10 Übertretung bezüglich fehlender oder nicht ausreichender Ladungssicherung
- 106 Übertretungen bezüglich technischer Mängel (Bereifung, Radlager, mangelhafte Bremswirkung, Beleuchtungsmängel, usw.)
- 40 Sonstige Übertretungen (gewerberechtliche Vorschriften, Ausrüstung, Gurtpflicht, usw..)
Zusätzlich zu diesen Übertretungen wurden noch 67 Anzeigen und 49 Organstrafverfügungen bezüglich sonstiger Verkehrsübertretungen festgestellt. 117 Sicherheitsleistungen wurden von ausländischen Verkehrsteilnehmern eingehoben.
Besonders bemerkenswert war laut Polizei die Kontrolle des Fahrzeuges eines italienischen Lenkers. Das Fahrgestell wies so schwere Mängel auf, dass die Kennzeichen wegen Gefahr in Verzug abgenommen wurden. Das Fahrzeug musste dann mittels gesondertem Tieflader-Lkw abgeholt werden.
Auf der positiven Seite: Alle Lenker unterzogen sich einem Alkoholvortest. Kein einziger war alkoholisiert unterwegs, heißt es aus der Landesverkehrsabteilung. Die Lenker jener Fahrzeuge, die mangelhaft waren, wurden je nach Schwere des Mangels entweder der Behörde angezeigt oder mittels Organstrafverfügung bestraft. 31 Fahrzeuge durften erst nach Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes wieder auf der Straße mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Bei vier Fahrzeugen wurde das Kennzeichen abgenommen. (TT.com)