Justiz

Inzestfall Amstetten: Josef F. bleibt doch im Maßnahmenvollzug

Die Justizanstalt Stein.
© ROLAND SCHLAGER

Josef F. – der inzwischen anders heißt – wird nicht in den Normalvollzug entlassen. Das entschied das Oberlandesgericht Wien.

Krems – Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nicht bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher festgestellt, teilte das Landesgericht Krems am Dienstag mit, das zuvor anders entschieden hatte.

📽️​ Video | Josef F. bleibt im Maßnahmenvollzug

Das für die Justizanstalt Stein zuständige Vollzugsgericht hatte Josef F. mit Beschluss vom 1. April bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen und angeordnet, dass damit weiter die über ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe vollzogen wird. Die Staatsanwaltschaft Krems erhob dagegen Beschwerde, der Folge gegeben wurde. (APA)