Alpenverein

Umstrittener Feriencamp-Betreiber gab bis Mai Kurse für Alpenverein

(Symbolfoto)
© Zoller

Seit 2010 war ein Mann wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft. Die Strafe ist mittlerweile getilgt. Der Kletterlehrer bot nun mehrtägige Camps für Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren an.

Wien – Ein umstrittener Feriencamp-Betreiber, der ungeachtet einer mittlerweile getilgten, 2010 erfolgten Vorstrafe wegen Kindesmissbrauchs in Ostösterreich mehrtägige Ferien-Camps für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren anbietet, war auch für den Österreichischen Alpenverein (ÖAV) tätig. Der zertifizierte Outdoor-Guide und Kletterlehrer hat bis vor kurzem für eine Sektion Kurse für Kinder im Alter zwischen acht und zwölf Jahren gegeben.

Zu Übergriffen oder Verdachtsfällen sei es dabei nach derzeitigem Wissenstand nicht gekommen, versicherte ÖAV-Vizepräsidentin und Bundesjugendleiterin Nicole Slupetzky Dienstagmittag. Der Mann habe nicht auf Hauptvereinsebene, sondern für eine Sektion ehrenamtlich insgesamt vier Outdoor-Kurse geleitet, den letzten im vergangenen Mai. Erst in der Vorwoche habe man im Zuge von Medienberichten Kenntnis von dessen Vorleben erlangt. Die Zusammenarbeit wurde mittlerweile beendet.

ÖAV verweist auf eigenes Präventionskonzept

Wie Slupetzky betonte, hat der ÖAV bereits vor etlichen Jahren im Sinne des Gewaltschutzes ein Präventionskonzept erarbeitet, dem man sich verpflichtet fühle: "Wir beschäftigen und schon lange und intensiv damit. Wir versuchen alles, um vor allem Übergriffe auf Kinder zu verhindern." Dessen ungeachtet sei es dem ÖAV als ehrenamtlichem Verein mit 11.000 freiwilligen Mitarbeitern, davon rund 2.000 in der Kinder- und Jugendarbeit in der Praxis unmöglich, jeden einzelnen Mitarbeitern auf Unbedenklichkeit zu überprüfen, zumal im konkreten Fall die getilgte Vorstrafe des Mannes im Strafregister gar nicht aufgeschienen wäre. "Man sollte daher die Überprüfung, ob ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ein einwandfreies Vorleben aufweisen, im Sinne des Opferschutzes nicht uns Vereinen umhängen", sagte die ÖAV-Vizepräsidentin.

Slupetzky sieht vielmehr den Gesetzgeber in der Pflicht. Sie sprach sich für ein grundsätzliches Berufs-und Tätigkeitsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit für wegen Kindesmissbrauchs und ähnlicher Delikte Vorbestrafte aus: "Wir brauchen ein Mittel, das Kinder und Jugendliche schützt." Der ÖAV werde aus gegebenem Anlass sein Präventionskonzept evaluieren und nachbessern und auf einem aktuellen Strafregisterauszug bestehen, "aber grundsätzlich sollte eine Verurteilung im Missbrauchsbereich dazu führen, dass eine Person nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein darf. Damit wäre uns wirklich geholfen."

Camps mittlerweile von Homepage gelöscht

Der Mann, der laut Firmenbuch seit 2019 ein Einzelunternehmen für Sport- und Freizeitunterricht betreibt, hatte für kommenden Sommer Feriencamps für Kinder im Osten Österreichs angeboten. Die Plätze waren ausgebucht, für die fünftägigen Camps gab es nur mehr Wartelisten. Mittlerweile sind aber sämtliche Informationen zu den Camps, die am Montag noch online waren, von der Homepage des Mannes verschwunden.

Nach derzeitigem Wissensstand dürfte sich der Mann seit seiner zwölf Jahre zurückliegenden Verurteilung nichts zuschulden haben kommen lassen. Im Vorjahr wurde gegen ihn allerdings wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ermittelt – dieses Verfahren wurde im November 2021 eingestellt, "weil das Opfer, um das es gegangen ist, ihn nicht wiedererkannt hat", wie die zuständige Staatsanwaltschaft am 23. Mai betont hatte.

Seit 2019 im Alpenverein

Der Mann war 2019 dem Alpenverein beigetreten. Im Anschluss nahm er an einem Basecamp-Workshop teil, das sich über ein Wochenende erstreckte. "Die Jugendleiter-Ausbildung hat er nicht durchlaufen", räumte ÖAV-Vizepräsidentin Slupetzky ein. Er habe sich dafür zwar angemeldet, seine Teilnahme aber storniert. Über eine Sektion bot er trotzdem Aktivitäten wie Felsenklettern, Schneeschuhwandern und Abenteuerspiele an.

Zur Frage, ob gegen den Mann aktuelle Ermittlungen laufen, hieß es auf Anfrage seitens der zuständigen Polizeidienststelle, eine Auskunft sei "aus datenschutzrechtlichen Gründen" nicht möglich. (APA)

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