Regierung will Bauern mit 110 Millionen Euro entlasten
Die Kosten für viele Betriebsmittel haben sich seit 2020 verdreifacht. Die Regierung geht von einem Mehraufwand von 1,1 Mrd. Euro aus.
Wien – Österreichs Landwirte kämpfen mit den steigenden Kosten bei Energie, Dünger und Futtermitteln als Folge des Ukraine-Krieges. Die Regierung geht dabei von Mehrausgaben in der Höhe von 1,1 Mrd. Euro seit 2020 aus. Gestern hat nun Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) ein so genanntes „Versorgungssicherungspaket in der Höhe von 110 Mio. Euro präsentiert.
„Wir können die Teuerung nicht komplett ausgleichen, aber wir entlasten damit unsere Betriebe und stärken so auch deren Wettbewerbsfähigkeit“, erklärte Totschnig. Das größte Problem seine weiterhin die exorbitant gestiegenen Preise für Treibstoff, Dünger und Energie. Berechnet wird der Versorgungssicherungsbeitrag anhand der Fläche oder der Anzahl der Tiere eines Betriebes. Der tierbezogene Beitrag liegt bei 14 Euro je Großvieheinheit (GVE). Dabei entspricht eine GVE einem erwachsenen Rind oder Pferd, Schweine, Schafe, Ziegen oder jüngere Tiere werden nach einem Schlüssel umgerechnet. Der flächenbezogene Beitrag variiert je nach Flächennutzung. Der durchschnittliche Versorgungssicherungsbeitrag je Betrieb beträgt laut Totschnig rund 1000 Euro. Insgesamt würden damit 110.000 Betriebe unterstützt. Es sei kein zusätzlicher Antrag notwendig. Der Betrag werde automatisch über die EU-Ausgleichszahlungen für das Antragsjahr 2022 ermittelt und über die AMA ausbezahlt. Die Überweisung des Geldes erfolge dann Ende des Jahres. Zudem kündigte Totschnig ein kleineres Unterstützungspaket für den Bereich „Geschützter Anbau“ (Glashäuser, Folien usw.) in der Höhe von neun Mio. Euro an.
Vor einer Woche war bekannt geworden, dass die österreichischen Steuerzahler zusätzlich auch für 68 Mio. Euro an Agrarförderungen geradestehen müssen, weil die EU-Kommission Agrardirektzahlungen in dieser Höhe einbehält und das mit einer nicht korrekten Abgrenzung zwischen Almregionen und anderen landwirtschaftlichen Flächen im Zeitraum 2015 bis 2019 begründet. Das Landwirtschaftsministerium will diesen Entscheid, wie berichtet, vor dem Europäischen Gerichtshof bekämpfen, das Finanzministerium werde die ausfallenden EU-Förderungen zwischenfinanzieren. (hu)