Defekte Verhütungsspiralen: Rückschlag vor Gericht für 1400 klagende Frauen
Wien – Die Entscheidung eines Gerichts im Zusammenhang mit der Verhütungsspirale des spanischen Herstellers „Eurogine“ sorgt für Kritik. Wegen fehlerhafter Materialzusammensetzung waren bei zahlreichen Spiralen die Seitenarme abgebrochen und oft bis zur operativen Entfernung im Körper der Frauen verblieben. Sorgen um mögliche gesundheitliche Folgeschäden, schmerzhafte Entfernungsversuche, kostspielige Operationen und teils auch ungewollte Schwangerschaften waren die Folge. Allein beim Verbraucherschutzverein (VSV) haben sich rund 1400 Frauen gemeldet, die dadurch zu Schaden gekommen sind. Etliche Gerichtsverfahren sind anhängig, auch das TT-Ombudsteam berichtete.
Ein Verschulden trifft laut VSV aber auch den Staat Österreich. Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hatte es nämlich trotz eines Warnhinweises der spanischen Gesundheitsbehörde jahrelang unterlassen, österreichische Frauen über die von den „Eurogine“-Spiralen ausgehende Gefahr zu informieren, kritisiert VSV-Obmann Peter Kolba, der auch Amtshaftungsklagen betroffener Frauen gegen die Republik unterstützt. Eine dieser Klagen sei nun aber ohne Beweisverfahren vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien mit dem Argument abgewiesen worden, das Medizinproduktegesetz schütze nur die Allgemeinheit, nicht aber einzelne Betroffene. Nun sollen Berufungsgericht und Oberster Gerichtshof entscheiden, ob das Urteil aufgehoben wird. (ms, TT)