Landtagswahl

Der Wahlkalender bis zum 25. September steht

Innsbruck – Vorgezogene Neuwahlen zu beschließen, ist eine Sache. Eine Wahl gesetzlich korrekt über die Bühne zu bringen, eine andere. Wie angekündigt, erfolgte am Montag der Beschluss der Landesregierung über die Ausschreibung der Neuwahl für den 25. September.

Daran knüpfen sich wichtige Fristen – für wahlwerbende Gruppierungen als auch für die Wähler selbst. Als Stichtag wurde der 28. Juni bestimmt.

Der Wahlkalender ist damit fix: Bis 4. Juli sind die Wahlleiter zu bestellen. Ab dem 18. Juli haben die Gemeinden die WählerInnenverzeichnisse aufzulegen. Bis 4. August sind die Kreiswahlvorschläge einzubringen. Die Landeslisten der Parteien sind bis zum 18. August der Landeswahlbehörde vorzulegen. Anträge auf Wahlkarten sind ab sofort bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu beantragen. „AuslandstirolerInnen“ müssen für ihr Wahlrecht bis 18. Juli eine Eintragung veranlassen. (TT, mami)

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