Mit Megafon Beamtinnen verletzt, Brandstifter verurteilt
Schwere Körperverletzung lautete der am Landesgericht fast schon alltägliche Vorwurf, der Tathergang war aber mehr als ungewöhnlich: So soll ein Demonstrant Ende Jänner zwei Polizistinnen mit seinem Megafon verletzt haben. Der Sirenenton löste bei den Beamtinnen ein akutes Lärmtrauma mit einem vorübergehenden Tinnitus aus.
Der 56-jährige Innsbrucker zeigte sich am Dienstag einsichtig. „Ich war zwölf Jahre in einem Kloster. Nie würde mir in den Sinn kommen, jemanden mit Absicht zu verletzen“, beteuerte der unbescholtene Angeklagte. Dennoch nahm er die Verantwortung für die Verletzungen auf sich: „Ich hab’ mich nicht kundig gemacht, wie laut das Megafon ist.“ Den Lautsprecher habe er im Internet bestellt, „bei der Demo wollte ich nur ein Haus beschallen. Ich bitte die Beamtinnen um Verzeihung.“
Die beiden Polizistinnen sahen das anders: „Ich frag’ mich nur, warum Sie das Megafon noch einmal eingeschaltet haben, obwohl wir gebeten haben, das zu unterlassen?“ Die Beamtinnen forderten 3000 bzw. 2500 Euro Schadenersatz.
Der Richter bot dem Angeklagten eine Diversion an. Die ist aber erst möglich, wenn der 56-Jährige 2000 Euro ans Gericht und je 500 Euro Teilschmerzensgeld an die Opfer überwiesen hat. Dazu bleibt ein halbes Jahr Zeit. Die Verhandlung wurde vertagt.
Ich mag nicht mehr, ich zünd’ mich an“, erzählte ein Innsbrucker (53) am 10. Februar nach einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht und 1,8 Promille seiner Mutter am Telefon. Wenig später stand seine Wohnung in der Burgenlandstraße in Flammen. Pech für den Angeklagten, dass zwei Polizisten bereits auf der Suche nach dem flüchtigen Besitzer des Kennzeichens waren, das sie am Unfallort gefunden hatten. Als sie die Mutter des Lenkers aufsuchten, wurden sie Ohrenzeugen des Telefonats. So musste sich der 53-Jährige am Dienstag wegen Brandstiftung am Landesgericht verantworten. Das Feuer erklärte er wenig glaubwürdig mit einem Versehen – er habe seine Jacke vor dem Duschen unabsichtlich auf eine Kerze gelegt.
Der Schöffensenat verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren unbedingter Haft. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (tom)