Schmerzpatientin verdealte rund 300 Tabletten: 47-jährige Tirolerin verurteilt
Gestern am Landesgericht war zu bemerken, dass eine wegen Suchtgifthandels und unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften angeklagte 47-Jährige körperlich nicht mehr so richtig fit ist. Die Frau ist seit Jahren Schmerzpatientin und bekommt deshalb verschreibungspflichtige Medikamente verabreicht. Acht Stück waren es pro Tag – eine Menge, bei der die Innsbruckerin ab Mitte 2020 glaubte, etwas zum Weiterverkauf abzweigen zu können. Fortan verkaufte sie die Substitol-Tabletten zum Stückpreis von zehn Euro an einen Bekannten weiter.
Aussagen bei der Polizei, wonach es sich dabei um das Verdealen von 300 Stück solcher Tabletten gehandelt haben müsste, stellte die 47-Jährige im Prozess aber in Frage. Kein Wunder: Drohten doch auch für diese Art von Suchtgifthandel fünf Jahre Haft. Richterin Sabine Krainer rechnete nach den Aussagen des Abnehmers aber akribisch nach: „Das bei der Polizei passt schon. Ich komme auf 312 Tabletten!“
Auch unter Einrechnung, dass die Angeklagte bereits abgegebene Tabletten zur Schmerzlinderung wieder zurückverlangen musste, blieb es doch bei einer dreistelligen Zahl. Aufgrund eigener Suchtgiftgewöhnung reduzierte sich der Strafrahmen jedoch auf drei Jahre Haft. „I muss mi entschuldigen, dass i mi auf so was einglassen hab, Frau Rat!“, meinte die 47-Jährige. Richterin Krainer urteilte salomonisch und teilte zehn Monate Haft nicht rechtskräftig in bedingte sechs Monate und 960 Euro Geldstrafe auf.
Ein wahrlich ungleiches Brüderpaar drückte gestern am Landesgericht die Anklagebank. Der eine (54) bereits amtsbekannt und seit längerer Zeit beschäftigungslos, der andere (51) ein unbescholtener Unternehmer. Und dennoch einte beide eine Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Auslöser war ein Polizeieinsatz im März im gemeinsamen Haus der Brüder. Dort sollte sich der 54-Jährige in einem Raum eingeschlossen und keine Lebenszeichen mehr von sich gegeben haben. Bei der Öffnung einer Türe per Geisfuß durch die Polizei war es dann jedoch auch zu einer Schupferei mit dem Unternehmer gekommen. Der ältere Bruder konnte später aufgefunden und abgeführt werden.
Auch eine ihm verbotene Gaspistole befand sich trotz Verbots in der Wohnung. Die Beamten versuchte der 54-Jährige wegzustoßen. Der Unternehmer übernahm für sein Verhalten letztlich Verantwortung und kam so in den Genuss einer – vorstrafenfreien – Diversion mitsamt 400 Euro Geldbuße. Der bereits einschlägig vorbestrafte Bruder kassierte indes 2000 Euro Geldstrafe. (fell)