FI klar gegen „Erlaubniszonen“ für Prostitution in Innsbruck
Innsbruck – Der Innsbrucker Stadtsenat berät am heutigen Mittwoch über Stellungnahmen zur Einführung so genannter „Erlaubniszonen“. Wie berichtet, hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, solche Bereiche festzulegen, in denen „die Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution zulässig ist“, wie es im Landespolizeigesetz heißt.
Die Liste „Für Innsbruck“ (FI) lehnt die Schaffung von Erlaubniszonen weiter klar ab. Auch wenn die Anbahnung in gewissen Zonen per Verordnung erlaubt würde, „wären die anschließenden Handlungen nur in einem genehmigten Bordell erlaubt“, betont Sicherheitssprecher GR Kurt Wallasch. Zu erwarten sei allerdings, „dass die Anbahnungszonen verwendet werden, um sich danach wieder in Autos, in Hauseingänge oder Privatwohnungen zurückzuziehen. Es ist nichts anderes als eine Rückkehr des Straßenstrichs.“ Für den ehemaligen Kriminalbeamten steht fest: „Der größte Schutz für Prostituierte kann meiner Meinung nach nur in genehmigten Bordellen gewährleistet werden.“ Eine Erlaubniszone heble hingegen viele Schutzmaßnahmen aus „und schwächt den Schutz aller Beteiligten“. (TT)