Innenpolitik

Parteiengesetz: Regierungsparteien planen vorerst keine Änderungen

NEOS-Vize-Klubchef Nikolaus Scherak wollte die "größte Lücke" im Parteiengesetz schließen.
© APA/HERBERT NEUBAUER

NEOS und SPÖ verlangten Verbesserungen. ÖVP und Grüne planen Feststellungsverfahren für Parteinähe und einfachere Einsicht in Statuten.

Wien – Die Regierungsparteien planen trotz Verbesserungswünschen der Opposition vorerst keine Änderungen beim Parteiengesetz, das am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden soll. So wollten etwa die NEOS auch die Einbeziehung weiterer parteinaher Vereine - ÖVP und Grüne teilen zwar das Anliegen, lehnen dies aber vorerst wegen unklarer Kriterien ab. Stattdessen sollen in Zukunft Feststellungsverfahren für Parteinähe erarbeitet werden - dafür soll ein Entschließungsantrag sorgen.

Die NEOS hatten den Koalitionsparteien zunächst einen Abänderungsantrag zum Parteiengesetz übermittelt, mit dem sie die für sie "größte Lücke" schließen wollten, so Vize-Klubchef Nikolaus Scherak. Derzeit gelten die neuen Regeln nämlich nur für jene Vereine, die auch statutarisch mit einer Partei verbunden sind.

Parteinähe anhand organisatorischer und inhaltlicher Kriterien beurteilen

Nach den Vorstellungen der NEOS sollte Parteinähe außerdem anhand organisatorischer und inhaltlicher Kriterien beurteilt werden. Definiert würden "nahestehende Organisationen" als "eine von der politischen Partei getrennte Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die diese Partei oder eine andere nahestehende Organisation dieser Partei unterstützt". Ob es sich bei einem Verein um eine solche Organisation handelt, sollte daher neben den Statuten von Kriterien wie den Organen und Mitgliedern des Vereins, aber auch der Art und der Intensität der Unterstützung und der parteipolitischen Zusammenarbeit abhängen. Auch Namensgleichheit, ein gemeinsamer Sitz oder überwiegende Personenidentität in Leitungsorganen oder Geschäftsführung sollten nach Vorstellungen der NEOS ausschlaggebend sein, sofern der Vereinszweck nicht ausschließlich auf politikferne Ziele ausgerichtet ist.

Die Regierungsparteien würden zwar grundsätzlich den Wunsch der NEOS teilen, zusätzlich noch weitere Kriterien zu erfassen, hieß es in einer Aussendung. Der NEOS-Vorschlag schaffe allerdings "weitere Rechtsunsicherheit, da die Formulierung völlig offen lässt, welche Kriterien erfüllt sein müssen". Die Rechtsfolgen für Vereine, die als nahestehende Organisationen gelten, seien aber "massiv". Diese müssten etwa aufgrund der Spendenobergrenze vierteljährlich Spenden an die Partei melden oder die Namen von Mitgliedern mit hohen Mitgliedsbeiträgen an die Partei zur Veröffentlichung melden.

Daher sollten Vereine im Vorhinein wissen, ob sie nun als parteinah gelten oder nicht, argumentieren ÖVP und Grüne. Per Entschließungsantrag soll daher der Verfassungsdienst beauftragt werden, inwieweit ein Vorab-Feststellungsverfahren zur Einstufung einer Organisation als "parteinah" zweckdienlich erscheint. Mit einem weiteren Entschließungsantrag soll außerdem der Innenminister aufgefordert werden, die Abfrage der Statuten eines Vereins im Vereinsregister zu vereinfachen. Mit diesen Anträgen werde man "das schärfste Parteiengesetz aller Zeiten weiter verbessern", so die Grüne Klubchefin Sigrid Maurer. Auch ÖVP-Chefverhandler Andreas Ottenschläger sah "weitere wichtige Klarstellungen und Verschärfungen".

Auch SPÖ will nachbessern

Eine Zustimmung der NEOS zum Parteiengesetz ist für eine Zweidrittelmehrheit nicht erforderlich, da die SPÖ bereits Zustimmung signalisiert hat. Auch diese will aber bis zur Beschlussfassung am Donnerstag noch Verbesserungen erreichen, wie es in einer Stellungnahme gegenüber der APA hieß. Außer Streit stehe die Stärkung und die erweiterten Kontrollrechte des Rechnungshofes und des Parlaments, die für einen Beschluss eine Zweidrittelmehrheit brauchen. "Hier haben wir auch wesentliche Erfolge durchgesetzt", so Vizeklubchef Jörg Leichtfried.

Gleichzeitig bemängelt er "Lücken im einfachgesetzlichen Teil des Parteiengesetz", etwa beim Seniorenbund oder Bauernbund. Sollten diese "Lücken" nicht geschlossen werden, werde auch die SPÖ Abänderungsanträge einbringen. Zudem solle die Info-Freiheit, also die Veröffentlichungspflicht für Studien oder Umfragen der Ministerien nicht wie geplant für Studien gelten, die ab 1. Jänner 2023 beauftragt werden, sondern bereits für jene, die ab 1. Jänner 2023 fertiggestellt bzw. vorgelegt werden.

Nicht d'accord geht die SPÖ mit dem jetzigen Entwurf, insofern er eine nachträgliche Legalisierung von Vergehen aus früheren Jahren beinhalte. Eine solche nachträgliche Legalisierung von Gesetzesbruch müsse ausgeschlossen werden, betonten die Sozialdemokraten.

Weiter kein gutes Haar am Gesetzesentwurf sowie ÖVP, SPÖ und Grünen lässt die FPÖ. "Es ist wirklich tragisch mitanzusehen, wie sich SPÖ und Grüne beim Parteiengesetz von der in dutzende Korruptionsvorwürfe verwickelten ÖVP über den Tisch ziehen hat lassen", meinte Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. "Nicht nur, dass die versteckte Parteienfinanzierung über Spiegelvereine, von denen die ÖVP über 800 hat, durch das neue Parteiengesetz legitimiert wird - ein Beschluss des Parteiengesetzes in der aktuell vorliegenden Form würde auch bedeuten, dass die ÖVP für ihre vom Rechnungshof aufgedeckten Machenschaften gänzlich straffrei ausgehen könnte." (APA)