Bezirk Schwaz

70-km/h-Beschränkung auf der Gerloser Alpenstraße kommt

Auf der Gerloser Alpenstraße heißt es runter vom Gas.
© grossglockner.at

Zwischen Krimml und Gerlos gilt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 70 km/h – mit Ausnahme jener Abschnitte, in denen schon jetzt geringere Beschränkungen bestehen (30er und 50er).

Gerlos – Mit 100 km/h auf der Gerloser Alpenstraße dahinrasen, damit ist spätestens ab August Schluss. Denn die Behörde wird ein Ansuchen des privaten Straßenerhalters GROHAG umsetzen, wonach zwischen Krimml und Gerlos eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 70 km/h gilt – mit Ausnahme jener Abschnitte, in denen schon jetzt geringere Beschränkungen bestehen (30er und 50er). Insbesondere soll damit auch die Bevölkerung von Krimml und Wald vor unnötigem Lärm geschützt und entlastet werden.

„Damit wird aber auch dem Umfeld des Nationalpark Hohe Tauern und dem Natur- und Europaschutzgebiet Sieben Möser-Gerlosplatte Rechnung getragen. Der 100er war einfach zu viel, der 70er an der Gerlos Alpenstraße gilt ab Aufstellung entsprechender Verkehrstafeln, das werden wir noch diesen Juli erledigen“, sagt GROHAG-Vorstand Johannes Hörl. Ein ähnliches Ansuchen um eine 70er-Beschränkung ist auch für die Großglockner Hochalpenstraße an die zuständigen Behörden in Salzburg und Kärnten ergangen. In Kürze wird mit einer Entscheidung gerechnet. (TT)

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Angela Dähling

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