Innsbruck Land

Einschränkung auf Sellrainstraße ab 11. Juli, Sperre im Herbst

Die L 13 wird im Zeitraum von 11. Juli bis 5. August jeweils von Montag 8 bis Freitag 16 Uhr zwischen der Feuerwehr Sellrain bis zur Abzweigung Richtung Grinzens für Bauarbeiten gesperrt. Von September bis November sind Straßenabschnitte gesperrt.

Sellrain – Im Zuge der Verlegung einer Druckrohrleitung für das Wasserkraftwerk im Sellraintal, das aktuell umgesetzt wird, kommt es auf der Sellraintalstraße (L 13) in der Gemeinde Sellrain zu Verkehrseinschränkungen. Wie das Land mitteilte, wird die Straße zwischen der Feuerwehr Sellrain bis zur Abzweigung Richtung Grinzens im Zeitraum von 11. Juli bis 5. August jeweils von Montag 8 bis Freitag 16 Uhr für Bauarbeiten gesperrt.

Einspurige Verkehrsführung an Wochenenden

Um den Verkehr abzuwickeln, werde für Fahrzeuge unter 32 Tonnen Gesamtgewicht, Kraftfahrzeuge unter elf Meter Länge sowie Lastkraftfahrzeuge ohne Anhänger eine lokale Umfahrung über den Uferbegleitweg westlich der Melach eingerichtet, hieß es. An den betroffenen Wochenenden sei, jeweils von Freitag 16 bis Montag 8 Uhr eine einspurige Verkehrsführung möglich, versicherten die Verantwortlichen. Außerdem sei der Öffentliche Personennahverkehr weiterhin gewährleistet und verkehre normal.

Die Bauarbeiten machten zudem Verkehrsmaßnahmen auf der L 13 auch im Spätsommer und Herbst notwendig. So werde die L 13 im Bereich zwischen der Gemeinde Kematen und der Gemeinde Sellrain im Zeitraum von 12. bis 30. September und von 3. Oktober bis 25. November gesperrt. Im Zeitraum von 12. bis 30. September werde die Sellrainstraße dann durchgehend gesperrt. Die Sperre von Oktober bis November werde jeweils von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr aufrecht sein - außerhalb dieser Zeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen soll eine einspurige Verkehrsführung eingerichtet werden.

Umleitungen über Oberperfuss und Grinzens

Das Land kündigte für Spätsommer und Herbst Umleitungen über die Gemeinde Oberperfuss (Richtung Kühtai) und Grinzens (Richtung Innsbruck) an. Die Umleitung im Einbahnverkehr sei allerdings ausschließlich für Fahrzeuge unter 32 Tonnen Gesamtgewicht, Kraftfahrzeuge unter elf Meter Länge sowie Lastkraftfahrzeuge ohne Anhänger möglich, wurde betont. Informationen zu den Auswirkungen der Straßensperren auf den Personennahverkehr würden auf der Seite www.vvt.at/aktuelles zur Verfügung gestellt.

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