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Aufregung um „Layla": Ballermann-Hit wird auf deutschen Festen verboten

Im Text preist der Betreiber eines Bordells seine Puffmutter an. Beschrieben wird sie unter anderem mit den Worten „geile Figur, blondes Haar“. Im Video wird die titelgebende „Layla“ von einem Mann verkörpert.
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An einem Verbot des Nummer-1-Hits „Layla" scheiden sich derzeit die Geister: Nach dem Würzburger Volksfest „Kiliani" will auch die Düsseldorfer Kirmes darauf verzichten, dem Schlagertext ein Forum zu bieten. Rund um den Mitgröl-Song ist eine Sexismus-Debatte entbrannt. Sogar der Justizminister meldet sich zu Wort. Die Interpreten wehren sich.

Würzburg – „Ich hab 'nen Puff, und meine Puffmama heißt Layla, sie ist schöner, jünger, geiler. Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla“, heißt es in dem Gassenhauer von DJ Robin und Schürze. Der brachiale deutsche Partyschlager liegt bei unseren Nachbarn seit drei Wochen an der Spitze der Charts, in Österreich seit einer Woche. Am Ballermann auf Mallorca wird er auf- und abgespielt.

Doch der Stadt Würzburg, wo derzeit das rund zweiwöchige Volksfest „Kiliani" läuft, stößt der Stimmungshit sauer auf. Er sei sexistisch. „Wir können entscheiden, was wir auf dem Volksfest hören wollen", erklärt Stadtsprecher Christian Weiß am Dienstag. „Wir möchten das nicht mehr hören." Und so sei der Festzeltbetreiber gebeten worden, den Song nicht mehr zu spielen. Zuvor hatte ein Medienhaus die Mainstadt auf den Text aufmerksam gemacht, öffentliche Kritik hatte es bis dato laut Weiß nicht gegeben.

📽️​ Video | DJ Robin x Schürze – Layla

Auch auf der anstehenden Düsseldorfer Kirmes soll der Song nicht gespielt werden. Eine entsprechende Entscheidung haben die Veranstalter vom Schützenverein Sankt Sebastianus getroffen. „Ich bin der Meinung, dass dieses Lied überall hingehört – nur nicht auf unseren Festplatz", sagte Schützenchef Lothar Inden der Nachrichtenagentur dpa. Zuvor hatte die Stadt Düsseldorf wegen „Layla" bei den Veranstaltern vorgesprochen.

Buschmann: „Layla"-Verbot ist "eins zu viel"

Nachdem die Schützen zugesagt hätten, dass das Lied in Festzelten und Fahrgeschäften unterbunden werden soll, habe man vonseiten der Stadt keinen Anlass für ein Verbot gesehen, so eine Sprecherin. Man habe als Verwaltung dafür aber „auch keine Rechtsgrundlage" gesehen.

Schützen-Chef Inden sagte der dpa, er habe das Lied vorher nicht gekannt und sich dann mit dem Inhalt beschäftigt. Der Text entspreche in keiner Weise den Gepflogenheiten seines Traditionsvereins.

Die Diskussion ist inzwischen auch in der Politik angekommen. Nachdem die Junge Union in Hessen im Juni „Layla“ auf ihrem Parteitag angestimmt hatte, musste sie sich prompt die Kritik von Juso-Landeschefin Sophie Frühwald gefallen lassen. „Der Jungen Union Hessen liegt die Förderung von Frauen am Herzen. Oder so …“, schrieb sie auf Twitter. Und weiter: „Da ist man sich nicht mal zu schade, auf der Bühne blanken Sexismus zur Schau zu stellen.“

Nun hat sich sogar der deutsche Bundesjustizminister Marco Buschmann hat in der Sexismusdebatte um den Partysong Stellung bezogen. Man müsse Schlagertexte nicht mögen, sie aber behördlich zu verbieten, sei „eins zu viel", schrieb der FDP-Politiker bei Twitter.

Interpreten verteidigen das Lied

DJ Robin kann die Aufregung nicht verstehen, in dem Lied gebe es keinen Sexismus. „Es geht bei dem Song nicht um eine Prostituierte, es geht um eine Puffmutter. Die passt auf die Prostituierten auf und leitet den Puff. Daher kommt in dem Lied kein Sexismus vor“, argumentierte DJ Robin gegenüber der Bildzeitung. „Früher haben die Leute ,Skandal im Sperrbezirk' gesungen oder ,Wir fahren in den Puff nach Barcelona'", zitiert ihn die Bild-Zeitung. „Also so ganz können wir die Diskussion nicht verstehen. Es kann jeder seine Meinung haben, aber in jedem Deutsch-Rap-Lied sind die Texte schlimmer. Da regt sich kein Mensch auf."

Sein Musikkollege, Michael Müller alias Schürze, sagte der Heilbronner Stimme: „Heutzutage wird schnell aus einer Erbse eine Ananas gemacht." Es sehe, dass die Leute hinter ihnen stünden. Den Sexismus-Vorwurf wies er zurück. Aufnahmen in sozialen Netzwerken zeigten, dass die Festzeltbesucher in Würzburg das Lied selbst mehrmals anstimmten – auch ohne musikalische Unterstützung.

Im Text preist der Betreiber eines Bordells seine Puffmutter an. Beschrieben wird sie unter anderem mit den Worten „geile Figur, blondes Haar“. Sie selbst kommt nicht zu Wort. Im Video wird die titelgebende „Layla“ von einem Mann verkörpert. Im engen schwarzen Minirock, Glitzeroberteil und blonder Perücke tanzt sie/er an einer Stange.

Musikexperte: „Natürlich ist das Lied sexistisch“

Für Musikfachmann Michael Fischer von der Universität Freiburg ist klar: „Natürlich ist das Lied sexistisch." In dem Song werde eine Frau namens Layla beschrieben und „in sexistischer Weise besungen, und das Video unterstützt das natürlich auch in seiner Bildsprache", erklärt der Direktor des Zentrums für Populäre Kultur und Musik der Deutschen Presse-Agentur.

„Es ist ein Partyschlager. Da haben in der Regel die Leute vorher fünf Bier getrunken." Bei Partyhits gehe es nie um erhebende Themen, meint Fischer. „Da geht es ganz oft um sexuelle Inhalte, Trinken, also das, was man bei manchen Partys macht." Man müsse den Rahmen, das Setting beachten, „also wo werden diese Dinge aufgeführt".

Dass die Protagonistin des Videoclips offensichtlich ein Mann in High Heels, schwarzem Minirock und mit blonder Perücke ist, ändere nichts am Charakter des Liedes. Dies sei jenseits von Ironie oder Transaspekten. „Das ist einfach ein sexistischer Song", so das Urteil des Experten.

„Das ist eine ethische Frage"

Würzburg hatte im vergangenen Jahr beschlossen, grundsätzlich rassistische und sexistische Lieder nicht mehr auf städtischen Volksfesten zuzulassen. Dies gilt auch für das umstrittene „Donaulied" – dessen Text sich um eine Vergewaltigung dreht.

Frauenfeindlich, diskriminierend, gewaltverherrlichend, jugendgefährdend – manche Musiker ecken mit ihren Songs immer wieder an. Kritiker sprechen von geschmackloser Ausnutzung der Kunstfreiheit. Medienwissenschaftler geben aber zu bedenken, Heranwachsende müssten sich selbstständig mit frauenfeindlichen oder antisemitischen Inhalten reflektiert auseinandersetzen, Zusammenhänge verstehen und eine eigene Haltung entwickeln.

„Lieder zu verbieten ist immer das allerletzte Mittel", sagt Fischer. Oft sei es vielmehr die Frage: „Was wollen wir als Gesellschaft?" Ein Song möge rechtlich einwandfrei sein, aber „ich finde schon, dass der Träger einer Veranstaltung wie die Stadt Würzburg auch das Recht oder vielleicht schon die Pflicht hat zu sagen: Wir wollen das nicht", so der Musikexperte. „Das ist eine ethische Frage. Wir wollen nicht, dass so über Frauen gesprochen wird." (dpa, TT.com)

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