Innsbruck

Tourismusverbandswahl in Innsbruck muss wiederholt werden

Die Konsequenz des Urteils: Der Aufsichtsrat von Innsbruck Tourismus muss neu gewählt werden.
© Rita Falk / Tiroler Tageszeitung

Innsbruck – Das Landesverwaltungsgericht hat heute nach einer Beschwerde eine weitreichende Entscheidung gefällt, die Wahl von Innsbruck Tourismus muss wiederholt werden. Rund um die Einreichung der Wahlvorschläge gab es nämlich Formalfehler. Das Zustandekommen einer Liste war angefochten worden. Das Land wies den Einspruch jedoch ab, das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde jetzt Recht.

So soll der beeinspruchte Vorschlag nicht fristgerecht eingebracht worden sein und wurde deshalb als ungültig gewertet. Zudem, so heißt es in der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts, sei dem Erfordernis, Wahlvorschläge eigenhändig zu unterschreiben, durch die Übermittlung eines E-Mails mit eingescannten Wahlvorschlag nicht entsprochen worden. "Aufgrund des Fehlens der originalen Unterschriften der wählbaren Personen war der Wahlvorschlag ebenfalls als ungültig zu beurteilen."

Weil diese Rechtswidrigkeiten als erwiesen angesehen wurden und auf das Ergebnis der Wahl Einfluss hatten, musste die Wahl des Aufsichtsrats des "Tourismusverbands Innsbruck und seine Feriendörfer" wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Formvorschriften aufgehoben werden. Wie das Landesverwaltungsgerichts erklärt, ist jetzt über die bis 1. November 2021 eingebrachten Vorschläge neuerlich abzustimmen.

In letzter Konsequenz heißt das, dass der Aufsichtsrat neu gewählt werden muss. Der wiederum wählt danach den Vorstand. Die ursprüngliche Wahl erfolgte am 29. November 2021. Zum neuen Aufsichtsratschef wurde damals IKB-Vorstand Thomas Pühringer gewählt, als neuer Obmann fungiert seither Mario Gerber. (pn)