Gericht wies in Causa Ischgl Klage auf Schadenersatz ab: Urteil aufgehoben
Die Klage eines deutschen Urlaubers auf Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang war erstinstanzlich abgewiesen worden. Nun hob das Oberlandesgericht das Urteil jedoch auf. Es muss neu entschieden werden.
Ischgl, Wien – Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben, mit dem das auf Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang gerichtete Klagsbegehren eines mutmaßlich in Ischgl mit Corona infizierten deutschen Urlaubers abgewiesen worden war. Das Ersturteil war laut OLG mit Feststellungsmängeln behaftet. Die Rechtssache wurde daher zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurückverwiesen.
Konkret bemängelt das OLG, die erste Instanz hätte nicht geklärt, ob der deutsche Tourist, der sich seinen Angaben zufolge im März 2020 während seines Skiurlaubs in Ischgl mit SARS-CoV-2 angesteckt hatte, eine maßgebliche Information des Landes Tirol überhaupt kannte, auf die er seine Klage stützte. Das Amt der Tiroler Landesregierung hatte am 5. März 2020 um 17.44 Uhr verlautbart, positiv auf das Coronavirus getestete Isländer hätten sich "nach ersten Erhebungen" auf der Rückreise im Flugzeug angesteckt, weshalb es "aus medizinischer Sicht" wenig wahrscheinlich erscheine, dass es in Tirol zu Ansteckungen gekommen sei. Dabei hätten die Behörden zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass bei zwei Isländern auf SARS-CoV-2 hindeutende Symptome schon vor deren Abreise aus Ischgl aufgetreten seien, monierte der Kläger.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) muss nun klären, ob der Urlauber von dieser "Landesinformation" überhaupt Kenntnis hatte, ob und inwieweit er darauf vertraute und deshalb weiter in Ischgl blieb. Dieser Umstand sei für die Haftungsfrage von Bedeutung, hielt OLG-Mediensprecher Leo Levnaic-Iwanski fest.
Urlauber kritisiert "katastrophales Miss-Management"
Der deutsche Urlauber hatte sich vom 7. bis zum 13. März 2020 in Ischgl aufgehalten und sich seiner Überzeugung zufolge zweifelsfrei dort mit SARS-CoV-2 infiziert, wofür er "das katastrophale Miss-Management der zuständigen Behörden" verantwortlich machte, wie er in seiner gegen die Republik Österreich gerichteten Klage ausführte. Diese wurde im Jänner 2022 vom Wiener ZRS abgewiesen, weil weder aus dem Epidemiegesetz noch aus Bestimmungen des Strafgesetzbuches eine Anspruchsgrundlage für individuelle Schadenersatz-Ansprüche ableitbar seien und außerdem kein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten von Organen der Republik vorläge.
Der Verbraucherschutzverein (VSV), der seinen Angaben zufolge bisher über 100 Amtshaftungsklagen in der Causa Ischgl eingebracht hat, kommentierte die vom OLG vorgenommene Urteilsaufhebung mit Genugtuung. Das OLG habe festgestellt, dass die Presseinformation des Amtes der Tiroler Landesregierung "irreführend falsch" und "rechtswidrig und schuldhaft" war und daher in einer "Leitentscheidung" die Fortsetzung des Verfahrens angeordnet, meinte VSV-Obmann Peter Kolba in einer Aussendung. Das Erstgericht müsse nun die Amtshaftungsklagen "fundiert" prüfen: "Wir vertrauen daher darauf, dass die Republik Österreich den Geschädigten von Ischgl letztlich Schadenersatz leisten wird. Das wäre nicht nur im Interesse der Opfer, sondern auch des heimischen Tourismus und nicht zuletzt im Interesse des Ansehens der österreichischen Justiz. Wir laden die Vertreter des Staates erneut zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen über eine rasche und faire Lösung für alle Betroffenen ein."
Urteil dürfte in ähnlichen Fällen gleich ausfallen
Laut dem Sprecher des Wiener OLG sind bisher rund 25 Schadenersatzklagen von mutmaßlich in Ischgl infizierten Ski-Urlaubern erstinstanzlich abgewiesen worden. Gegen sämtliche Entscheidungen seien Rechtsmittel eingelegt worden, sagte Levnaic-Iwanski. Auf die Frage, was der nunmehr getroffene Beschluss des OLG für die anderen Verfahren bedeute, meinte Levnaic-Iwanski: "Überall dort, wo ein gleich gelagerter Sachverhalt gegeben ist, ist theoretisch erwartbar, dass ähnlich entschieden wird." Das heißt, dass bei erstinstanzlich erledigten Klagen, die sich ebenfalls auf die Mitteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung beziehen und bei denen unklar geblieben ist, ob und inwieweit die Kläger diese kannten, wäre ebenfalls mit Urteilsaufhebung und einer angeordneten Verfahrensergänzung zu rechnen.
Im aktuellen Fall hat das OLG allerdings eine Anfechtung der eigenen Entscheidung beim Obersten Gerichtshof (OGH) für zulässig erklärt, weil das Verfahren "eine Reihe neuer und bisher ungelöster Rechtsfragen" aufwerfe. Das OLG erwähnt in seiner Medienmitteilung in diesem Zusammenhang unter anderem die fehlende Judikatur zum Schutzzweck von Bestimmungen des Epidemiegesetzes und dem Stellenwert behördlicher Medieninformationen und Pressekonferenzen sowie der aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abzuleitenden Verpflichtung, keine falschen oder irreführenden Informationen über drohende Gefahren zu verbreiten.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) geht davon aus, dass beide Seiten – neben dem Kläger wäre dies für die Republik die Finanzprokuratur – diesen Rekurs beim OGH einbringen werden. Das würde das am ZRS fortzusetzende Verfahren entsprechend verzögern. (APA)
Vom ersten Coronafall in Ischgl bis zu Entscheidungen der Justiz
Die Causa Ischgl geht in eine weitere Runde. Seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie in Österreich beherrschte der Tiroler Tourismus-Hotspot oft die Schlagzeilen. Den Anfang markierte die Apres-Ski-Bar "Kitzloch" und deren infizierten Barkeeper, es folgte eine lange Quarantäne für das gesamte Paznauntal. Die Justiz startete daraufhin strafrechtliche Ermittlungen, die eingestellt wurden. Zudem wurden zivilrechtliche Klagen eingebracht, wovon ein Urteil nun aufgehoben wurde.
5. März 2020: Die Tiroler Behörden erfahren, dass 14 isländische Gäste in ihrer Heimat nach einem Ischgl-Aufenthalt positiv auf das Virus getestet worden sind. Das Land teilt mit, dass am 29. Februar auf dem Rückflug von München nach Reykjavik ein bereits erkrankter Fluggast nach einer Italienreise an Bord war. Die Behörden nehmen an, dass die Ansteckung im Flugzeug und nicht in Tirol passiert war. Island erklärt Ischgl zum Risiko-Gebiet und stellt alle Reisenden, die seit 29. Februar heimgekommen waren, unter Quarantäne.
6. März: Die Gesundheitsbehörden kontaktieren das Hotel, in dem die Isländer nächtigten. Sie weisen an, Hotel-Personal mit Symptomen zu testen. Personen, die Apres-Ski-Lokale besucht hatten, werden zudem vom dortigen niedergelassenen Arzt getestet. Darunter ist auch der 36-jährige Kellner der Apres-Ski-Bar "Kitzloch". Laut Land gibt es zu diesem Zeitpunkt keinen einzigen Verdachtsfall in oder aus Ischgl.
7. März: Das Testergebnis des Kellners ist positiv. Die Mitarbeiter des "Kitzloch" werden isoliert und das Lokal vorübergehend gesperrt. Die Behörde ruft Besucher der Bar auf, sich an die Gesundheitsbehörden zu wenden.
8. März: Es wird bekannt, dass die erkrankten Isländer im "Kitzloch" waren. Ebenso, dass drei weitere in Tirol positiv getestete Personen sich in Ischgl aufgehalten hatten.
9. März: Das Lokal "Kitzloch" wird behördlich gesperrt.
10. März: Alle Apres-Ski-Lokale in Ischgl werden geschlossen.
11. März: Es wird verkündet, dass das Skigebiet Ischgl für zwei Wochen gesperrt wird.
12. März: Erst heißt es, dass Ischgl seinen Betrieb für die Saison komplett einstellt. Am Abend sagt Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), dass mit Ablauf 15. März die gesamte Skisaison in Tirol beendet wird. Alle Beherbergungsbetriebe sollen mit 16. März schließen. Dänemark rät von Reisen nach Tirol ab.
13. März: Die Orte im Paznauntal – Galtür, Ischgl, Kappl und See – sowie St. Anton am Arlberg werden um 14 Uhr nach einer Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) unter Quarantäne gestellt. Das Paznauntal bleibt für sechs Wochen bis zum 23. April isoliert.
15. März: Alle Skigebiete in Tirol schließen.
16. März: Alle Beherbergungsbetriebe, bis auf einige Ausnahmen für medizinisches Personal sowie im Geschäfts- bzw. Wirtschaftsbereich, schließen.
2. April: Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) berichtet, dass die angebliche Patientin Null am 8. März positiv getestet wurde. Es wird angenommen, dass die Kellnerin aufgrund der Symptome bereits am 8. Februar das Virus in sich trug. Das Land Tirol bezweifelt diese Aussagen und meint, dies entspreche nicht "der faktischen Datenlage".
13. Mai: Der Tiroler Landtag setzt nach einigem politischen Hickhack eine Expertenkommission zur Untersuchung des Krisenmanagements unter dem Vorsitz von Ex-OGH-Vizepräsident Ronald Rohrer ein. In derselben Sitzung übersteht der viel kritisierte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) ein Misstrauensvotum.
25. Juni: Eine Studie der Medizinischen Universität Innsbruck ergibt, dass 42,2 Prozent der Ischgler Bevölkerung Antikörper haben.
23. September: Der Verbraucherschutzverein (VSV) bringt vier Amtshaftungsklagen gegen die Republik von Covid-19-Geschädigten beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ein. Der VSV unterstellt den lokalen Behörden in Tirol und den verantwortlichen Politikern auf Bundesebene über Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bis hin zum Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schwere Fehler beim Pandemie-Management in den Skigebieten in den Monaten Februar und März 2020.
30. September: Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie nun offiziell gegen vier Personen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ermittelt. Darunter befinden sich der Ischgler Bürgermeister Werner Kurz sowie dem Vernehmen nach der Bezirkshauptmann von Landeck, Markus Maaß, sowie zwei weitere Mitarbeiter der Behörde.
12. Oktober: Die Expertenkommission präsentiert in einer Pressekonferenz in Innsbruck ihren Bericht. Kommissionsvorsitzender Ronald Rohrer wartet einerseits mit Kritik und andererseits mit Entlastung der Verantwortlichen im Bezirk Landeck und Land Tirol auf. Kritisiert wird etwa das Zuwarten mit der Verordnung zur Beendigung des Skibetriebes in Ischgl. Auch die Quarantäne-Ankündigung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird bemängelt. Druck vonseiten Dritter auf das Land bzw. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) habe es nicht gegeben. Platter habe "aus eigenem Entschluss" gehandelt.
2. Juni 2021: Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft beendet die Ermittlungen und übermittelt ihren 70 Seiten starken Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft. Ob Anklage erhoben wird oder nicht, wurde nicht mitgeteilt. Außerdem wurde angegeben, dass eine fünfte Person als Beschuldigter geführt wird. Es wird bekannt, dass es sich dabei um Tirols Landesamtsdirektor Herbert Forster handelt.
4. August: Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet, dass die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck den Vorhabensbericht an das Justizministerium geschickt hat. Dort wird über Anklage, Einstellung des Verfahrens oder die Beauftragung zu ergänzenden Ermittlungen entschieden.
17. September: Die erste mündliche Verhandlung der Amtshaftungsklage gegen die Republik findet statt. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte die Klage eingebracht. Eine Witwe und ihr Sohn klagen die Republik Österreich zivilrechtlich auf rund 100.000 Euro Schadensersatz.
24. November: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck teilt mit, dass die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt werden und es zu keiner Anklage kommen wird. Es gebe keine Beweise dafür, "dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte", hieß es in der Begründung. Zugleich wurde bekannt, dass die zivilrechtlichen Verhandlungen aufgrund des Lockdowns bis zum 14. März vertagt werden.
1. Dezember: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien veröffentlicht die ersten Klageabweisungen. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass das Epidemiegesetz die Allgemeinheit schützt – "eine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen" könne nicht abgeleitet werden. Der Republik sei für die betreffenden Zeiträume "weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten", begründete die Richterin ihre Entscheidung. Der VSV sprach indes von einem "Justizskandal" und kündigte an, in Berufung zu gehen.
25. Juli 2022: Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hebt ein erstinstanzliches Urteil des Zivilgerichts auf, mit dem das auf Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang gerichtete Klagsbegehren eines deutschen Urlaubers abgewiesen worden war. Das Ersturteil war laut OLG mit Feststellungsmängeln behaftet. Die Rechtssache wird daher zur Verfahrenergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurückverwiesen.